„Ich habe eine 44 kW-Anlage, die über den Hausanschlusskasten ans Stromnetz angeschlossen ist. Der Netzbetreiber will den Netzanschluss an meine 100 Meter entfernte Grundstücksgrenze verlegen. Begründung ist eine dreiprozentige Spannungserhöhung im Netz, weshalb ein frei zugänglicher Anschluss nötig sei. Bislang ist der Netzanschlusskasten aber auch frei zugänglich.
Ich soll für die Kosten zur Unterhaltung der 100 m langen Leitung aufkommen. Darf der Netzbetreiber so etwas anordnen?“
Der Netzbetreiber darf eine neue Netztrennstelle an Ihrer Grundstücksgrenze einrichten. Zur Verlegung von Kabeln über Ihr Grundstück ist er ebenfalls berechtigt. Es handelt sich dann aber um einen Netzausbau gemäß § 9 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, für den der Netzbetreiber die Kosten zu tragen hat. Auch die Kosten für die Unterhaltung muss der Netzbetreiber tragen, da der Netzanschlusspunkt Ihr Hausanschluss bleibt. Auf keinen Fall sollten Sie Verträge ohne vorherige Prüfung durch einen Fachmann unterschreiben.