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Wie Sie von der neuen Marktprämie profitieren

Lesezeit: 6 Minuten

Wer Strom aus Biogasanlagen direkt vermarkten will, hat mehrere Optionen. Je nach Vermarktungsweg wird sich der Betrieb der Anlage komplett verändern.


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Bis zu 100 000 € Mehrerlös versprechen Stromhändler, wenn Betreiber von Biogasanlagen die neue Marktprämie in Anspruch nehmen. Diese Option können Landwirte nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit alten und neuen Anlagen seit Anfang des Jahres wählen. Bei diesem Modell liefern die Betreiber ihren Strom nicht wie bisher an den Netzbetreiber, sondern an einen Stromhändler. Die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis und der sonst üblichen Festpreisvergütung nach dem EEG deckt die Marktprämie ab.


Zusätzlich erhält der Betreiber zur Deckung von Verwaltungskosten eine Managementprämie. Biogasanlagen, die Strom bedarfsgerecht erzeugen können, erhalten für die nötige Investition zusätzlich noch die Flexibilitätsprämie. Wie das Modell genau funktioniert, lesen Sie in top agrar 2/2012.


Die Höhe der möglichen Mehrerlöse hängt jedoch davon ab, inwieweit der Betreiber die Stromeinspeisung an den Bedarf anpasst bzw. in Zeiten von hohem Strompreis verlagert. Im Folgenden haben wir mehrere Strategien beispielhaft für eine Biogasanlage mit 500 kW unter die Lupe genommen:


  • Erlös über die Managementprämie,
  • Negative Regelenergie,
  • Positive und negative Regelenergie,
  • Stromverkauf zu Hochtarif-Zeiten.


1. Managementprämie: Bei diesem Schritt läuft die Biogasanlage unverändert weiter. Der Anlagenbetreiber schließt lediglich einen Vertrag mit einem Vermarkter ab. Der Erlös setzt sich zusammen aus der Marktprämie, dem Stromerlös sowie einem Teil der Managementprämie. Wie aktuelle Angebote zeigen, ist es üblich, dass sich Vermarkter und Betreiber die Prämie teilen. Eine Biogasanlage mit 500 kW installierter Leistung und 8 000 Volllaststunden würde im Jahr 4 Mio. kWh Strom erzeugen. Erhält der Anlagenbetreiber die Hälfte der Marktprämie, also 0,15 Cent je kWh, würde das im Jahr einen Mehrerlös von 6 000 € bedeuten.


Viele Vermarkter bieten den angeschlossenen Betreibern einen garantierten Erlös, der mindestens auf Höhe der sonst üblichen EEG-Vergütung liegt. Zusätzliche Einnahmen sind denkbar, falls der Vermarkter für den Strom einen höheren Preis als den monatlichen Durchschnittspreis am Markt erzielt.


2. Negative Regelenergie: Regelenergie ist ein spezielles Produkt auf dem Strommarkt (siehe Kasten auf Seite 20). Wer hier einsteigen will, benötigt ein Steuergerät. Wenn zu viel Strom im Netz ist, kann der Netzbetreiber damit per Fernsteuerung die Leistung der Anlage reduzieren.


Der Erlös setzt sich zusammen aus einem Leistungspreis, der in jedem Fall anfällt, egal, ob man aufgerufen wird oder nicht. Dazu kommt ein Arbeitspreis, der anfällt, wenn die Anlage tatsächlich heruntergeregelt wird.


Vermarkter geben in aktuellen Angeboten an, dass der Leistungspreis für eine 500-kW-Anlage bei 25 000 bis 30 000 € pro Jahr liegen kann. Der Arbeitspreis liegt bei 5 000 bis 10 000 € je MW und Jahr. Eine 500-kW-Anlage mit wenigen Aufrufen kann damit etwa 15 000 bis 20 000 € im Jahr erlösen. Davon abzuziehen sind die Kosten für die Vermarktung. Wie sich aktuell in der Praxis zeigt, beanspruchen die Vermarkter einen Anteil der Erlöse von 40 und 60 %.


3. Positive Regelenergie: Sie bietet mehr Chancen, bedeutet aber auch erheblichen Mehraufwand. Hierbei muss der Betreiber die Leistung der Anlage auch erhöhen. Dazu müssen bestehende Anlagen in der Regel mit einem zweiten oder einem größeren BHKW nachgerüstet werden. Ebenso könnte bei Anlagen, die kein abgedecktes Endlager haben, ein Gasspeicher dazu- kommen. Denn das Gas sollte rund vier Stunden gespeichert werden können. Ein externer Speicher mit 2 000 m3 Volumen kostet etwa 80 000 €. Weitere Investitionen sind unter Umständen stärkere Stromleitungen, eine größere Trafo-Sta­tion sowie ein Wärmespeicher für Anlagen, die ein Wärmekonzept haben.


Die Finanzierung dieser Investition erfolgt größtenteils über die Flexibilitätsprämie, aber auch über die Mehrerlöse aus der Vermarktung.


Allerdings muss der Betreiber die Anlage nicht in jedem Fall erweitern: Zur flexiblen Stromerzeugung könnte er auch bislang nicht genutzte Kapazitäten einsetzen, falls die Anlage bisher nicht ausgelastet war .


Die Erweiterung der Anlage ist neuerdings ohne Verlust der Baugenehmigung möglich. Denn nach der Änderung des Baugesetzbuches gilt jetzt die Grenze von 500 kW Leistung für die Privilegierung nicht mehr. Stattdessen darf eine Anlage 2 MW Feuerungsleistung besitzen, dafür aber maximal 2,3 Mio. m3 Biogas im Jahr produzieren. Die Biogasmenge reicht aus, um 500 kW Laufleistung zu erzeugen.


Die flexible Grenze mit 2 MW Feuerungsleistung lässt dagegen ein BHKW mit 840 kW Leistung zu. Das bedeutet: Wer innerhalb der Privilegierungsgrenze bleiben will, kann die installierte Leistung seiner Anlage auf 840 kW erhöhen, lässt die oder das BHKW aber nicht mehr rund um die Uhr laufen.


Beim Angebot von positiver und negativer Regelenergie sind nach derzeitiger Einschätzung von Vermarktern Erlöse von 35 000 € und mehr möglich.


4. Verkauf von teurem Strom: Neben der Regelenergie ist der Verkauf von Strom in Hochpreiszeiten eine weitere Option für höhere Erlöse. Preisspitzen gab es bislang vor allem mittags und abends. Mit zunehmendem Anteil von Solarstrom im Netz verschieben sich die Spitzen, da gerade mittags günstiger Strom anfällt.


Auch für diese Option muss die Anlage flexibel betrieben werden können. Hierfür benötigt sie aber nicht nur eine höhere Leistung, sondern auch einen größeren Gasspeicher. Denn wenn das BHKW steht, läuft die Gasproduktion im Fermenter ja weiter. Pro Stunde liefert eine 500 kW-Anlage rund 260 m3 Biogas.


Die Differenz von Hoch- und Niedrigpreiszeiten lag in den vergangenen zwei Jahren zwischen 0,9 und 2,2 Cent je kWh. Der Mehrerlös bei einer 500-kW-Anlage mit 800 kW-BHKW hätte damit im Jahr 8 000 bis 18 000 € ausgemacht.


Bei allen Optionen sollte man jedoch beachten: Die genannten Erlöse beziehen sich auf die Vergangenheit. Wie sich beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien der Börsenpreis entwickeln wird, ist völlig offen. Auch gibt es Stimmen, die vor zu hoher Erwartung bei der Regelenergie warnen: Mit zunehmender Prognosegenauigkeit für die Produktion von Solar- und Windstrom sowie der Möglichkeit, dass man aus Windstrom künftig synthetisches Methan erzeugt und im Erdgasnetz speichert, könnte der Bedarf an Regelenergie sinken. „Das ist kein Markt für alle 7 000 Biogasanlagen in Deutschland“, warnt Uwe Holzhammer vom Fraunhofer Institut IWES aus Kassel. Daher werden Stromhändler und andere Dienstleister weitere Vermarktungswege finden müssen. Bei der Verwertung von Biogasstrom stehen wir also erst am Anfang. Eines jedoch steht fest: Das Marktprämienmodell ist der Einstieg in ein völlig neues Biogas-Zeitalter.


Hinrich Neumann

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