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BBE: Wärmemarkt mit neuen Ansätzen stärker fördern!

Die Energiewende gelinge nur mit einer offensiven Nutzung der Erneuerbaren Energien auch im Wärmemarkt. Denn der Anteil der Bioenergie am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme in Deutschland betrug in 2010 bereits 9,0 % (insgesamt 127,0 Mrd. kWh). Damit stellt die Bioenergie über 90 % der in Deutschland in 2010 aus erneuerbaren Energien produzierten Wärme zur Verfügung.

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Die Energiewende gelinge nur mit einer offensiven Nutzung der Erneuerbaren Energien auch im Wärmemarkt. Denn der Anteil der Bioenergie am gesamten Endenergieverbrauch für Wärme in Deutschland betrug in 2010 bereits 9,0 % (insgesamt 127,0 Mrd. kWh). Damit stellt die Bioenergie über 90 % der in Deutschland in 2010 aus erneuerbaren Energien produzierten Wärme zur Verfügung. Zum weiteren Ausbau müsse der Modernisierungsstau in den bundesdeutschen Heizungskellern endlich aufgelöst werden und verlässliche und stetige Anreize für einen Austausch alter, ineffizienter Heizungen durch moderne, hocheffiziente Erneuerbare-Energien-Heizsysteme gesetzt werden, betonte Helmut Lamp, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband BioEnergie (BBE) im Rahmen des 11. Internationalen BBE-Fachkongresses für Holzenergie in Augsburg.




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Das Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG) mit einer verpflichtenden anteiligen Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien im Neubaubereich habe sich seit seinem Inkrafttreten in 2009 für die Bioenergie bisher als „stumpfes Schwert“ ohne signifikante Marktimpulse erwiesen. Die für den Gebäudebestand gewährten Investitionszuschüsse des Marktanreizprogramms zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) seien grundlegend zwar positiv zu beurteilen. Aufgrund der Abhängigkeit vom jährlichen Bundeshaushalt und seiner dadurch induzierten Stop- and Go-Förderpolitik sei das MAP in den letzten Jahren jedoch immer wieder an seine Grenzen gestoßen und habe so keine stetige Verlässlichkeit für den Marktausbau schaffen können.


Der BBE hält daher das bestehende Instrumentarium des EEWärmeG und des MAP für nicht ausreichend, um die Energiewende im Wärmemarkt erfolgreich voranzubringen.

Der BBE fordert daher zusätzlich ein effektives Zusammenspiel zwischen einem haushaltsunabhängigen Förderinstrument (z.B. eine Erneuerbare-Wärme-Prämie) und einem Steuerabschreibungsmodell für Investitionen, die im Rahmen des Heizungstausches anfallen. Die Steuerabschreibung müsse dabei sowohl für den Austausch einer alten Heizungsanlage durch einen modernen, effizienten Biomassekessel als Einzelmaßnahme gelten als auch die investiven Anschlusskosten eines Haushaltes an ein Biomasse-Nahwärmenetz berücksichtigen. Die von Bund und Ländern befürchteten Steuerausfälle durch die Abschreibungsfähigkeit von EE-Heizungen könnten zum einen durch restriktivere Abschreibungsmodalitäten reduziert und zum anderen durch Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer kompensiert werden. Ein effektives Steuerabschreibungsmodell wirke somit vielmehr als ein Konjunkturprogramm.


Der BBE fordert daher die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern auf, gemeinsame Anstrengungen zur Umsetzung der Energiewende am Wärmemarkt zu unternehmen und für das im Juli vom Bundesrat abgelehnte Steuerabschreibungsmodell den Vermittlungsausschuss anzurufen.



 

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