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Biogas: Ende der Fahnenstange nicht in Sicht

Bioenergieanlagen lieferten im Jahr 2009 mit etwa 21,2 TWh (Terrawattstunden) einen bedeutenden Anteil an der Stromerzeugung in Deutschland. Mit 55 % hatten daran Biogasanlagen den größten Anteil, gefolgt von Biomasse-Heizkraftwerken (33%) und Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken (9 %).

Lesezeit: 3 Minuten

Bioenergieanlagen lieferten im Jahr 2009 mit etwa 21,2 TWh (Terrawattstunden) einen bedeutenden Anteil an der Stromerzeugung in Deutschland. Mit 55 % hatten daran Biogasanlagen den größten Anteil, gefolgt von Biomasse-Heizkraftwerken (33%) und Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken (9 %). Das zeigt der aktuelle Monitoringbericht zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz, den das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) jetzt veröffentlicht hat.


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Die Perspektiven für die festen, flüssigen und gasförmigen Bioenergieträger stellen sich laut DBFZ unterschiedlich dar. Mit der Neufassung des EEG in seiner jetzigen Form ist in den kommenden Jahren vor allem im Biogasbereich ein weitergehender Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse zu erwarten:


- Biogasanlagen werden weiterhin mit deutlich steigender Tendenz auf der Basis von Rückständen, Nebenprodukten (z. B. Gülle) und/oder Energiepflanzen gebaut. Trotz der hohen Anlagenanzahl bereits bestehender Biogasanlagen, erscheinen mittelfristig noch erhebliche Ausbaupotenziale vorhanden, wenn die Technik weiter verbessert und ausreichend Substrate kostengünstig verfügbar sind. Die installierte Anlagenleistung als auch die in Biogasanlagen realisierte Stromerzeugung hat inzwischen selbst den Beitrag biogener Festbrennstoffe weit übertroffen.


- Für den Energiepflanzenanbau zum Einsatz in Biogasanlagen wurden in 2009 schätzungsweise 530 000 ha im Inland genutzt, wobei in einem begrenzten Umfang sowohl Stilllegungs- und Energiepflanzenprämienflächen als auch konventionelle Ackerflächen genutzt wurden. Gemessen an der Ackerfläche in Deutschland (~ 12 Mio. ha) werden derzeit etwa 5 % der verfügbaren Ackerfläche für die Stromerzeugung aus Biogas verwendet. Etwa zu 75 % wurden auf der Energiepflanzenfläche Maiskulturen für den Einsatz in Bioenergieanlagen angebaut.


- In den bestehenden Biomasse(heiz)kraftwerken wird noch immer zu einem Großteil Altholz genutzt. Der Einsatz naturbelassener biogener Festbrennstoffe gewinnt zwar zunehmend an Attraktivität, ist aber wegen der vergleichsweise hohen Brennstoffkosten nur bei sehr guten Standortrahmenbedingungen betriebswirtschaftlich möglich.


- Mit dem geringfügig erhöhten Nawaro-Bonus für den Einsatz von Kurzumtriebsplantagenhölzern in Anlagen größer 5 MW (elektrisch) wurden in der EEG-Neufassung dazu erste Anreize gesetzt. Nach der Klarstellung der Definition zum Landschaftspflegematerial wird sich in den kommenden Jahren zeigen, ob hiermit größere Anreize für die Bereitstellung zusätzlicher Biomassepotenziale geschaffen werden konnten und der Anteil an Landschaftspflegeholz zur anteiligen Strom- und Wärmebereitstellung erhöht werden kann.


- Pflanzenöl-BHKW können hingegen nur dann wirtschaftlich betrieben werden, wenn das Pflanzenöl zu sehr günstigen Preisen bereitgestellt werden kann und die anfallende Wärme (fast) vollständig genutzt wird. In 2007/2008 mussten deshalb fast 50 % aller Bestandsanlagen bzw. neu installierter Anlagen wieder außer Betrieb genommen werden, was zu einem Markteinbruch bei der Stromerzeugung aus Pflanzenöl führte. Im Jahr 2009 sanken die Pflanzenölpreise wieder auf ein moderates Preisniveau, was zumindest den Trend zu weiteren Anlagenstilllegungen stoppte. Dennoch verunsichern derzeit viele Anlagenbetreiber die stringenten Nachhaltigkeitsanforderungen und häufig noch undurchsichtigen Zertifizierungssysteme, weshalb auch die Kosten für deren Nachweisführung noch nicht abschließend beurteilt werden können. Vor diesem Hintergrund konnte auch im Jahr 2009 kein nennenswerter Anlagenzubau im Pflanzenölsektor zur Stromerzeugung verzeichnet werden.


- Derzeit wird der Einsatz von Pflanzenöl zur Stromerzeugung weiterhin durch den Import von Palmöl dominiert, dessen Einsatz seit der EEG-Neufassung (nach Ablauf der Übergangsfrist) nur noch mit einem Nachweis der Nachhaltigkeit möglich ist.

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