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Biogas im Wärmemarkt: Branche steht vor Weichenstellungen

Maßgebliche Politiker der Union haben sich - anders als die FDP - noch nicht festgelegt, wie die Förderbedingungen für Biogas in den nächsten Jahren aussehen sollen. Die Oppositionsparteien halten sich mit einer klaren Positionierung bislang zurück.

Lesezeit: 3 Minuten

Maßgebliche Politiker der Union haben sich - anders als die FDP - noch nicht festgelegt, wie die Förderbedingungen für Biogas in den nächsten Jahren aussehen sollen.


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Die Oppositionsparteien halten sich mit einer klaren Positionierung bislang zurück. Das ist bei der Tagung "Biogas im Wärmemarkt" am vergangenen Mittwoch in Berlin deutlich geworden, wo der Biogasrat Akteure aus Politik und Wirtschaft zusammenbrachte.


Hintergrund: Für neue Wohnungen schreibt das Wärmegesetz vor, dass ein Teil der Wärme mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden muss. Diese Vorgabe kann theoretisch auch mit Biogas erfüllt werden. So bräuchte jeder Hausbesitzer, der die Mindestmengen an Erneuerbarer Energien nach dem Wärmegesetz bei der Beheizung seines Hauses erfüllen muss, nur noch seinen Gastarif auf beispielsweise "Erdgas plus 10 % Biomethan" umzustellen. Und schon wäre er aus dem Schneider und muss sich beispielsweise keine teure Pellet- oder Solarthermieheizung kaufen.


Allerdings gibt es eine Vorschrift im "Wärmegesetz", die besagt, dass Biogas nur in Blockheizkarftwerken verbrannt werden darf. Denn diese so genannte Kraft-Wärme-Kopplung ist deutlich effizienter als die reine Verbrennung in herkömmlichen Gasthermen.


Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer, zeigte sich auf der Tagung mit Blick auf eine angestrebte Öffnung des Wärmemarktes für mehr Biogas im Erdgasnetz "aufgeschlossen". Er forderte zugleich eine "größere Technologieoffenheit" und eine gesetzliche Mindestquote von Biogas im Erdgasnetz, um diesen Markt zu beleben.


Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kauch machte sich ebefalls für eine Quote stark. Nichts hält er hingegen von der Vorschrift zur Kraft-Wärme-Kopplung. "Die Regelung muss fallen", forderte Kauch. Biogasrat-Geschäftsführer Reinhard Schultz bekräftigte auf der Tagung die Forderung nach einer dynamischen Beimischungsquote für Biomethan im Wärmemarkt. Überraschend offen zeigte man sich bei den Bündnisgrünen für eine Liberalisierung des Wärmegesetzes. Sie könne sich vorstellen, so die energiewirtschaftliche Sprecherin der Grünen im Bundestag, Ingrid Nestle, davon abzugehen, Biogas nur im Zusammenspiel mit Kraft-Wärme-Kopplung im Wärmegesetz nutzen zu dürfen. Zur Begründung gab sie zu bedenken, dass Wärmesenken gelegentlich auch erfunden würden.


Die Bündnisgrüne Nestle mahnte angesichts der Dominanz von Mais im Substratmix der Biogasanlagenbetreiber zu Fruchtfolgelösungen. Das EEG sei momentan nicht in der Lage zu verhindern, dass der Mais massiv angebaut werde.


Den politischen Rahmen für Reformen steckte Uwe Holzhammer vom Bundesumweltministerium ab. Er kündigte einen Erfahrungsbericht zum EEWärmeG "bis 2011" an, woran sich die Novelle anschließen soll. Holzhammer verteidigte die KWK-Vorschrift im aktuellen Gesetz. Die Treibhausgasminderung sei bei der KWK dreimal größer als bei einer puren Wärmenutzung.


Zudem warnte er mit Blick auf eine geforderte Biogasquote im Wärmemarkt vor der Missbrauchsanfälligkeit einer solchen Regelung. Schließlich brauche eine solche Quote nur in einem Liefervertrag festgelegt zu werden, der auch gekündigt werden könne. Dies schaffe einen hohen Kontrollaufwand für die Behörden.

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