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Biokraftstoffe: Ampel steht auf gelb

Deutsche Verbände begrüßen die EU-Entscheidung zu Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse. Andere Vorgaben wie die Mehrfachanrechnung von Strom und Reststoffen dagegen stoßen auf Kritik.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt den Beschluss des EU-Energieministerrates vom 18. Dezember 2017 zur Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Die wesentlichen Kernpunkte des Beschlusses sind die Anhebung des EU-Ziels auf einen Anteil von 10 Prozent erneuerbarer Energien im Verkehrssektor im Jahr 2020 auf 14 Prozent im Jahr 2030 und die Fortführung der Obergrenze von 7 Prozent Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse bis 2030. Damit halte der EU-Energieministerrat an dem im Jahr 2015 nach intensiven Verhandlungen erzielten Kompromiss fest, erklärte der DBV. Auch werde mit diesem Beschluss dem Beitrag der Biokraftstoffe aus nachhaltiger Anbaubiomasse zur Erreichung der EU-Klimaziele Rechnung getragen. Schließlich wurden im Jahr 2016 in Deutschland durch den Einsatz von Biokraftstoffen 7,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent vermieden. Biokraftstoffe haben laut DBV im Jahr 2016 die Treibhausgasemissionen gegenüber fossilen Kraftstoffen um 77 Prozent gesenkt.


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Auch die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP)begrüßt den Beschluss des EU-Ministerrates pro Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse. Die UFOP sieht sich in ihrer Forderung bestätigt, dass die markteingeführten nachhaltigen Biokraftstoffe im Sinne der Investitionssicherheit und als sofort spürbaren Beitrag zum Klimaschutz die Pionieraufgabe zur Dekarbonisierung des Verkehrs übernehmen müssen.


Kritik an Doppelanrechnung


Weniger hilfreich im Verkehrssektor ist aus Sicht des DBV die Mehrfachanrechnung von erneuerbarem Strom auf den Mindestanteil erneuerbarer Energien. Doppel- und Mehrfachanrechnungen sorgten für Klimaschutz nur auf dem Papier, schützen aber das Klima nicht, beanstandete der DBV.


Korrekturbedarf sieht dagegen die UFOP bei der Zweifachanrechnung von Biokraftstoffen aus Reststoffen auf das Transportziel. Der Anteil dieser Biokraftstoffe soll bis 2030 auf 3 Prozent gesteigert werden. Der Anrechnungsfaktor trägt nach Auffassung der UFOP wohl auch dem schlechten Wirkungsgrad bei der Biomasseverarbeitung Rechnung. Für einen Liter Bioethanol wird mehr als die fünffache Menge Stroh benötigt. Bei Biodiesel aus Rapsöl beträgt das Verhältnis in etwa 1 zu 1. Dabei fällt neben wertvollem Glycerin auch gentechnikfreies Rapsschrot in der Ölmühle an. Vehement kritisiert die UFOP deshalb, dass der Ministerrat daran festhält, Raps aus europäischem Anbau im Anhang der Richtlinie mit einem Maluswert für Treibhausgasemissionen zu belasten, der als sogenannter „iLUC-Faktor“ im Falle einer Anrechnung das sofortige „Aus“ für die Biokraftstoffverwendung bedeuten würde. Die UFOP hofft daher, dass die Mitgliedsstaaten von der ebenfalls in der Richtlinie vorgesehenen Option Gebrauch machen, Biokraftstoffe nach Rohstoffarten differenziert anrechnen zu können. Dann wäre das Thema Palmöl endlich vom Tisch.


Auch der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) sieht die Doppelanrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen kritisch. „Dadurch wird keine CO2-Emissionen vermindert“, merkt BDBe-Vorsitzender Norbert Schindler an. Er wies daraufhin, dass durch die Beimischung von Bioethanol in den Benzinsorten Super, Super E10 und Super Plus die CO2-Emissionen effizient und kostengünstig gesenkt werden. Bioethanol habe amtlich festgestellt im Jahr 2016 die CO2-Emissionen gegenüber fossilem Benzin um 75 Prozent gesenkt. Schindler forderte, die in Deutschland derzeit geltende Pflicht, die CO2-Emissionen aller Kraftstoffe um 4 Prozent zu senken, deutlich zu verschärfen. Nur so könnten die CO2-Emissionen des Verkehrs weiter verringert werden.  Die erst ab 2020 geltende Pflicht zur CO2-Minderung um 6 Prozent müsse auf das Jahr 2018 vorgezogen und ab 2020 auf 8 Prozent angehoben werden.

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