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Biokraftstoffe

Biokraftstoffe für mehr Klimaschutz in der Landwirtschaft

In einem gemeinsamen Positionspapier der Branchenplattform Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft schlagen mehrere Bioenergieverbände Maßnahmen für das anstehende Klimaschutzgesetz 2019 zum vermehrten Einsatz von Biokraftstoffen vor.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachhaltig zertifizierte und treibhausgasoptimierte Biokraftstoffe können dazu beitragen, dass die Land- und Forstwirtschaft ihre Klimaschutzverpflichtung erfüllt. Nach den vorliegenden Klimaschutzzielen muss die Land- und Forstwirtschaft bis 2030 ihre Treibhausgasemissionen um etwa 11 bis 14 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent senken. Beim Einsatz von Diesel entstehen derzeit energetisch bedingte Emissionen der Landwirtschaft von ca. 7 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent.

Konkrete Maßnahmen für mehr Klimaschutz

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In einem gemeinsamen Positionspapier schlagen daher die in der „Branchenplattform Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ organisierten Verbände konkrete Maßnahmen im anstehenden Klimaschutzgesetz 2019 für den vermehrten Einsatz von Biokraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft vor. Die Unterzeichner sind der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Bundesverband Dezentraler Ölmühlen und Pflanzenöltechnik, der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB), die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) und der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB).

Mit folgenden Maßnahmen wollen sie den Anteil an erneuerbaren Kraftstoffen in der Land- und Forstwirtschaft erhöhen:

  • Die beihilferechtlicheGenehmigungauf EU-Ebene muss bis mindestens 2030 bestehen bleiben, um die Steuerbegünstigung oder andere Anreize zu ermöglichen. Hierzu muss die Bundesregierung bei der EU-Kommission umgehend eine beihilferechtliche Genehmigung bis 2030 beantragen. Die Energiesteuerrichtlinie erlaubt eine entsprechende Begünstigung der Land- und Forstwirtschaft.
  • Die Einführung eines vereinfachten Steuerentlastungverfahrens bei Bezug von Pflanzenöl, Biodiesel oder Biomethan ist durch Änderung des Energiesteuergesetzes notwendig. Eine solche Änderung würde den Umstieg auf erneuerbare Kraftstoffe finanziell attraktiver machen und die vom Gesetzgeber gewollte Steuerentlastungswirkung komme so wesentlich besser und mit weniger Bürokratie zum Tragen.
  • Über ein Marktanreizprogramm sollte eine Investitionsförderung für Schlepper und andere land- und forstwirtschaftliche mobile Maschinen und Geräte eingeführt werden, welche mit Pflanzenöl-, Biodiesel-, Biomethan-, Strom- oder zukünftig mit Flex-Fuel-Betrieb verkauft werden. Die Förderung könne als Darlehen mit Tilgungszuschuss bzw. als direkter Investitionszuschuss gewährt werden. Eine Finanzierung könne aus dem Energie- und Klimafonds oder über die Agrarinvestitionsförderung (ELER/GAK) erfolgen. Als Zielgröße sieht die Branchenplattform etwa fünf Jahre lang die Anschaffung von mindestens 10.000 mobilen Maschinen und Geräten.

Das Positionspapier Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft mit Biokraftstoffen können Sie herunterladen unter:http://biokraftstoffe-tanken.de/positionspapier2019

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