Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Eilmeldung

Biomethanerzeuger reichen Petition im Bundestag ein

Biomethananlagen erhalten keine Erlöse für vermiedene Netzentgelte mehr. Das bringt sie an den Rand der Insolvenz.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Zusammenschluss betroffener Betreiber von Biogasaufbereitungsanlagen zur Biomethanproduktion hat eine Petition im Bundestag eingereicht. Grund ist die gesetzliche Regelung, dass die Anlagen keinen Erlös für vermiedene Netzentgelte mehr erhalten. Diese Regelung hatte der Gesetzgeber im Jahr 2008 eingeführt. Danach haben diejenigen, die Biogas über das Erdgasnetz transportieren, ein pauschales Entgelt in Höhe von 0,7 Cent je Kilo- wattstunde eingespeistes Biogas für vermiedene Netzkosten erhalten. Ohne diesen Erlös ist ein wirtschaftlicher Betrieb einer Biomethananlage kaum möglich.

Gesetzesänderung aus dem Jahr 2010

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Trotzdem hatte der Gesetzgeber die ursprünglich zeitlich unbefristete Regelung zu den vermiedenen Netzentgelten im Kalenderjahr 2010 geändert und erklärt, diese würden nur „für zehn Jahre ab Inbetriebnahme des jeweiligen Netzanschlusses“ gezahlt werden. Eben diese zehn Jahre sind nun für einige Biomethananlagen um, sie stehen teilweise vor dem wirtschaftlichen Aus.

Vor diesem Hintergrund haben sich einige betroffene Anlagenbetreiber zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen und über die Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner heute eine Petition zum Deutschen Bundestag eingereicht. „Wir wollen erreichen, dass die zeitliche Beschränkung auf die ersten zehn Jahre wieder zurückgenommen wird“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl. „Letztlich soll der Gesetzeszustand wieder hergestellt werden, der 2008 gegolten hat.“ Zu diesem Zeitpunkt sind einige der jetzt betroffenen Anlagen ans Netz gegangen.

Studie der dena unterstreicht die dramatische Situation

Im Rahmen der Petition wird an einem konkreten Beispiel aus der Praxis dargestellt, dass ein wirtschaftlicher Betrieb einer Biomethananlage nach Ablauf von zehn Jahren nicht mehr gewährleistet ist. Diese Auffassung wird durch eine Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) aus dem Jahr 2018 bestätigt: „Die Zusammenfassung der dena bestätigt, dass von 18 untersuchten Biogaseinspeiseanlagen die vermiedenen Netzentgelte von elementarer Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit sind“ erläutert Loibl. Die dena geht davon aus, dass bis Ende 2020 jede vierte der heutigen Anlagen keine Netzentgelte mehr erhält und somit bis 2027 ein Großteil der heute in Betrieb befindlichen Biomethaneinspeiseanlagen außer Betrieb gegangen sein wird. Damit entfällt nach der dena-Studie ein CO₂-Vermeidungspotential von 37 Mio. Tonnen pro Jahr. „Es kann nicht sein, dass einerseits die Energiewende beschlossen ist und nach wie vor propagiert wird, jedoch aufgrund nicht wirklich nachvollziehbarer Gesetzesänderungen den Betrieben, welche die Energiewende herbeiführen sollen, der wirtschaftliche Boden entzogen wird“, kritisiert der Rechtsanwalt.

Vor allem vor dem Hintergrund, dass für die Allgemeinheit hier keine spürbaren Nachteile entstehen, setzen die Petitionsführer große Hoffnung in den Deutschen Bundestag, damit dieser entsprechende Abhilfe schafft.

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.