Der Bund Naturschutz (BN) in Bayern hat scharfe Kritik an der Energiepolitik des Freistaats geübt. Bezugnehmend auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppen im Energiedialog beklagte der BN, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Bayern unter den derzeitigen Rahmenbedingungen deutlich gebremst werde. Dies geschehe vor allem durch den bayerischen Alleingang bei der Windenergie und die Restriktionen für den Ausbau der Solarenergie im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 und dem von 2014.
Das im Mai 2011 von der Staatsregierung im bayerischen Energiekonzept formulierte Ziel einer Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Bruttostromerzeugung von 34 % auf 50 % könne bis 2021 nicht erreicht werden. Der BN geht davon aus, dass der Zubau von Windenergieanlagen in Bayern 2015 und Anfang 2016 ähnlich ausfallen wird wie 2013 und 2014. Viele Genehmigungen seien noch nach altem Recht erfolgt. Schätzungen zufolge werde die Stromerzeugung aus Windenergie im Freistaat bis 2021 nur noch 5 Mrd. kWh erreichen. Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe 3 im Energiedialog sei unter den gegenwärtigen rechtlichen Rahmenbedingungen, also der Abstandsregelung von zehnmal der Höhe der Windräder zur Wohnbebauung, die Realisierung des bayerischen Ausbauziels Windenergie gefährdet, und damit die Energiewende. Die „10H-Abstandsregelung“ sei ein falsches und ungeeignetes Planungsinstrument, das die realen Windkraftpotentiale in Bayern nicht wiedergebe, monierte der BN.
Bayern sei das einzige Bundesland, das von der Möglichkeit einer Länder-Abstandsregelung für Windräder Gebrauch gemacht habe. Aufgrund des eingeführten Mitspracherechts der Nachbargemeinden, das nur Ärger und Zwist in die Gemeinden trage, würden auch viele Gemeinden ihre Bauleitplanungen für Windräder nicht weiterführen. Der Ausbau der Windenergie in Bayern werde eingefroren: Aus ursprünglich 1 % der Landesfläche für Windenergieparks nach Regionalplanung würden 0,05 %.