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Bundeskabinett beschließt Treibhausgasquote für Biokraftstoffe

Die Regelungen bezüglich der neuen Treibhausgas-(THG)-Quote zur Bewertung von Biokraftstoffe nehmen weiter Gestalt an. Am vergangenen Mittwoch billigte das Bundeskabinett einen Entwurf, in dem die Umstellung der Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote geregelt ist.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Regelungen bezüglich der neuen Treibhausgas-(THG)-Quote zur Bewertung von Biokraftstoffe nehmen weiter Gestalt an. Am vergangenen Mittwoch billigte das Bundeskabinett den Entwurf für ein Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), in dem die Umstellung der Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote geregelt ist.


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Das Kabinett plant demnach, die Quote zum 1. Januar 2015 bei 3,5 % zu starten. Zwei Jahre später folgt die nächste Stufe mit einer vorgegebenen Einsparung von 4 % Treibhausgasen gegenüber fossilen Kraftstoffen. Ab dem Jahr 2020 ist eine Quote von 6 % vorgesehen. Die Einsparziele von 4 % und 6 % entsprechen den Angaben zufolge den EU-rechtlichen Vorgaben der Kraftstoffqualitätsrichtlinie.


Die Neuregelung in ihrer aktuellen Version stimmt mit den Ankündigungen von Agrar-Staatssekretär Peter Bleser von Anfang Juli überein. Ursprünglich sollte mit 3 % gestartet werden; darauf sollte 2017 eine Erhöhung auf 4,5 % erfolgen und ab 2020 eine weitere Steigerung auf dann 7 %.


Dagegen gab es scharfen Protest aus der Biokraftstoffbranche. Die Rohstofflieferanten und Hersteller wollten mit einer THG-Quote von 4 % beginnen. Bei 3 % fürchteten sie einen Absatzeinbruch. Hier wurde argumentiert, dass sich die Branche bereits weiter entwickelt habe, als es der Gesetzgeber 2009 für möglich gehalten habe, als die künftigen Einsparvorgaben festgelegt worden seien. Mit dem nun gefundenen Kompromiss zeigte sich der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) aber nicht zufrieden.


Gestaltung übersichtlicher


Der Gesetzentwurf enthält außerdem verschiedene Anpassungen, die bei der Umstellung auf die Treibhausgasquote nötig werden. Zudem soll das Quotenrecht übersichtlicher gestaltet werden. Dies gilt insbesondere für die Definition und Anrechenbarkeit von Biokraftstoffen. Der Kabinettsbeschluss wird im Herbst im Bundestag behandelt.


Sollte es bei dem Gesetzesentwurf bleiben, rechnet der VDB weiterhin mit einem Absatzeinbruch bei Biokraftstoffen. Als Folge dessen werde der Verbrauch von fossilem Erdöl steigen, prognostiziert VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann. Die Novelle falle zwar besser aus als zunächst befürchtet, sei aber weiter in wesentlichen Punkten unzureichend.


Insbesondere fordert der VDB eine schärfere Nachhaltigkeitskontrolle. Die deutschen Produzenten befürchteten, dass ab dem Jahr 2015 Biokraftstoffe mit falschen, zu hohen Angaben zur Treibhausgasreduktion den deutschen Markt überschwemmen könnten. Baumann: „Ohne entsprechende Kontrollen ist die Vorgabe für die Minderung der Treibhausgasemissionen anfällig für falsche Angaben“. Unverständlich sei zudem, dass Biokraftstoffe aus Tierfetten mit einem besonders niedrigen Treibhausgasausstoß in Deutschland nicht auf die Treibhausgasreduzierung angerechnet werden dürften.

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