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Bundesnetzagentur ist beim Netzausbau gefordert

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) diskutierte in seiner Sitzung am 8. November 2011 mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, die Konsequenzen der beschleunigten Energiewende. Im Mittelpunkt der Debatte stand das Thema Netzausbau.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) diskutierte in seiner Sitzung am 8. November 2011 mit dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, die Konsequenzen der beschleunigten Energiewende. Im Mittelpunkt der Debatte stand das Thema Netzausbau. Die Land- und Forstwirte sowie Grundeigentümer würden sich nicht den Zielen der Energiewende und der Notwendigkeit neuer Leitungen verschließen. Gleichwohl gelte es, den Anliegen der Betroffenen Rechnung zu tragen, betonte DBV-Präsident Sonnleitner.


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Im Zuge der Umsetzung des neuen Energiekonzepts wurden der Bundesnetzagentur mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz auch die Zuständigkeit für die Bundesfachplanung bei der Errichtung und Änderung von länderübergreifenden oder grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen übertragen. Das DBV-Präsidium forderte gegenüber dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, die agrarstrukturellen Belange im Rahmen der weiteren Planungsschritte ausreichend zu berücksichtigen. Dabei gelte es insbesondere, die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlicher Flächen für neue Leitungstrassen auf das notwendige Maß zu reduzieren und für die damit verbundenen naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht zusätzlich wertvolle Flächen in Anspruch zu nehmen.


Mit Nachdruck forderte das DBV-Präsidium den Gesetzgeber auf, angemessene Entschädigungs- und Vergütungsregelungen für die unmittelbar vom Netzausbau betroffenen Eigentümer zu schaffen. Es könne nicht angehen, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien mit erheblichen staatlichen Anreizprogrammen gefördert wird, Netzbetreiberunternehmen für Neuinvestitionen hohe Renditen zugesichert werden und die im Eigentum nicht betroffenen Kommunen hohe Kompensationszahlungen erhalten, während betroffene Eigentümer lediglich nach Aufopferungsgrundsätzen mit einer geringen Einmalzahlung entschädigt werden sollen. Diese Schieflage gefährde die für die Beschleunigung des Netzausbaus unerlässliche Akzeptanz der betroffenen Eigentümer und Nutzer, so die Einschätzung des DBV-Präsidiums. Auch in der ersten Sitzung des Beirates des Bundeswirtschaftsministeriums zum Netzausbau forderte der DBV am Vortage in diesem Sinne eine gesetzliche Neuregelung.

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