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Klimaschutz

Bundesregierung will derzeit keine CO2-Abgabe

Es gibt keine konkreten Beschlüsse zu weiteren preissteuernden Maßnahmen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Gleichwohl würde die Regierung Ideen und Vorschläge prüfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will derzeit keine Abgabe auf CO₂-Emissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr einführen. Es bestünden "keine konkreten Beschlüsse zu weiteren preissteuernden Maßnahmen", heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Entsprechend gebe es auch keine Beurteilung zu Ideen und Vorschlägen Dritter hinsichtlich ihrer Umsetzungsmöglichkeiten in Deutschland, schreibt die Bundesregierung. Gleichwohl wolle sie nach eigenen Angaben die Anreiz- und Lenkungswirkung der hoheitlichen Abgaben, Umlagen und Steuern auf Energie überprüfen und in Frage kommende Regelungsvorschläge einbeziehen.

Viele Emissionen nicht vom Emissionshandel erfasst

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Die Grünen begründeten ihre Anfrage damit, dass nach es auch nach der aktuellen Festlegung der vierten Handelsphase (2021 bis 2030) beim Europäischen Emissionshandel noch immer viele überschüssige, zu günstige CO2-Zertifikate auf dem Markt gäbe. Zugleich würden knapp 60 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland gar nicht im Emissionshandel erfasst. Das beträfe vor allem die Sektoren Wärme und Verkehr, deren Emissionen im Jahr 2017 stagnierten oder sogar wieder anstiegen gegenüber dem Referenzjahr 1990.

Daher hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze angekündigt, dass sie gemeinsam mit dem Bundesfinanzministerium ein Konzept für die CO2-Bepreisung im Bereich Wärme und Verkehr erarbeite.

Klimaschutzgesetz geplant, aber noch nicht in Arbeit

Die Bundesregierung wird allerdings im Jahr 2019 einen Gesetzentwurf beschließen, der die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet, kündigt die Bundesregierung an. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung habe aber noch nicht begonnen.

Im Rahmen einiger laufender Vorhaben zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele für das Jahr 2030 würden Teilaspekte mit Bezug zu CO2-Bepreisung analysiert. Auch beim Erarbeiten des Maßnahmenprogramms für den Klimaschutzplan 2050 sowie bei der Prüfung derzeit bestehender, staatlicher Energiepreisbestandteile würde die Bundesregierung die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien zur Kenntnis nehmen.

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