Der Deutsche Bundestaghat die Bundesregierung aufgefordert, Erdgas und Flüssiggas als Kraftstoffe auch über das Jahr 2018 hinaus von der Energiesteuer zu befreien. Einem entsprechenden Antrag stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und der Linken bei Enthaltung der Grünen in der vergangenen Woche zu.
Derzeit entfalle nur 0,3 Prozent des Endenergieverbrauchs des Verkehrs auf Erdgas, Potenzial gäbe es aber für einen Marktanteil von vier Prozent, heißt es in dem Antrag von CDU/CSU und SPD. Das würde zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgase und Schadstoffe im Verkehr beitragen, vor allem, wenn erneuerbare Energieträger z.B. über die Power-to-Gas-Technologie eingebunden würden. Bei Power-to-Gas lässt sich mit Hilfe von Wind- oder Solarstrom Wasserstoff bzw. Methan herstellen.
Gesetz soll ab 2016 kommen
Der Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf, spätestens im Frühjahr 2016 einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Erd- und Flüssiggaskraftstoff einschließlich einer Gegenfinanzierung vorzulegen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt den Antrag ausdrücklich. Erdgasfahrzeuge könnten einen wichtigen Beitrag im Verkehrssektor zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge würden rund 25 Prozent weniger CO2 als Benzinfahrzeuge und etwa 90 Prozent weniger Stickoxide als Dieselfahrzeuge sowie nahezu keinen Feinstaub ausstoßen. Auch im direkten Vergleich der Kraftstoffpreise würde Erdgas deutlich besser ab als andere Kraftstoffe abschneiden.
Hilfe auch für Biogassektor
Der Ausbau von Erdgasfahrzeugen und der zunehmende Einsatz von Erdgas als Kraftstoff helfen auch der Biogasbranche. Denn Erdgasfahrzeuge können auch Biomethan (auf Erdgasqualität aufbereitetes Biogas) tanken. Heute bieten über 100 Tankstellen in Deutschland reines Biogas oder Biogas-Erdgas-Mischungen als Kraftstoff an.