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Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Windenergie

Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Windparks auch ohne fachlich fundierte Gegengutachten ablehnen kann.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Windpark kann den Flugbetrieb eines Flughafens gefährden, weil die Anlagen das Drehfunkfeuer stören können. Dabei hat eine fachliche Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS)wegen ihrer gesetzlichen Aufgabenzuweisung mehr Gewicht als fachlich fundierte Gutachten anderer anerkannter Fachleute. So hat es am gestrigen Donnerstag, den 7. April 2016, das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschieden.


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In dem vorliegenden Fall ging es um vier geplante Windenergieanlagen der Windwärts Energie GmbH in der Region Hannover, die angeblich den Betrieb des Drehfunkfeuers ,,Leine" und damit unter anderem den geordneten Betrieb am Flughafen Hannover gefährden sollen. Der Rechtsstreit hatte mittlerweile sechs Jahre angedauert. Laut Windwärts war der international renommierte Experte Dr. Gerhard Greving zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Störung des Navigationssystems sehr gering und damit zu vernachlässigen sei. Aufgrund des Urteils kann das Bundesamt für Flugsicherung (BAF)dieses und ähnliche Gutachten aber in Zukunft ignorieren.


Das Urteil habe weitreichende Folgen für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland, teilt Windwärts mit. Laut Bundesverband Windenergie (BWE) werde derzeit durch die kompromisslose Haltung von BAF und DFS die Planung von etwa 800 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2,3 Gigawatt blockiert. ,,Dieses Urteil trägt dazu bei, den zukünftigen Ausbau der Windenergie

in Deutschland auszubremsen", kritisiert Lothar Schulze, Geschäftsführer von Windwärts.


Dabei gäbe es gäbe es zwischen Windenergienutzung und Flugsicherung weit weniger Konflikte, als uns hierzulande weisgemacht werde. „Wir wissen aber, dass die Methodik der Deutschen Flugsicherung nicht dem Stand der Technik entspricht“, betont Schulze. So würden in allen Ländern außer Deutschland die von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO empfohlenen Computersimulationen zur Berechnung der Störungen eingesetzt. Darüber hinaus würde die DFS viel zu hohe Vorbelastungen im Anlagenschutzbereich annahmen. Auch sei die Analogtechnik der meist mehrere Jahrzehnte alten Drehfunkfeuer technisch überholt und werde im Luftverkehr kaum noch eingesetzt.


,,Wir halten es nach wie vor für bedenklich, dass die DFS GmbH die Funknavigationsanlagen privatwirtschaftlich betreibt und ihre Stellungnahmen zur Zulässigkeit von Bauwerken nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sein sollen“, bemängelt auch der Rechtsanwalt Jann Berghaus, der Windwärts in dem Verfahren vertritt.


Laut Windwärts müsste jetzt der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen den Zielen des Windenergieausbaus und der Flugsicherung herstellen.

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