Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

EEG

Der Weg ist frei für mehr flexible Biogasanlagen

Der Bundesrat hat am 14. Dezember das Energiesammelgesetz durchgewunken, womit es endgültig beschlossen ist. Es enthält wichtige Änderungen für Betreiber von Biogas-, Wind- und Solaranlagen. Die Bioenergiebranche sieht das aber nur als Anfang.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Energiesammelgesetz kann in Kraft treten: Der Bundesrat hat das Gesetz am Freitag, den 14. Dezember, endgültig beschlossen. Das Gesetz hat nach Ansicht der Bioenergieverbände wichtige Verbesserungen für die Bioenergie gebracht. Dazu zählen Fortschritte in der Güllekleinanlagenklasse, die Weiterentwicklung des sogenannten Flexdeckels, Klarstellungen zum Luftreinhaltebonus ("Formaldehydbonus") und die Verteilung des Ausschreibungsvolumens auf zwei Runden pro Jahr. Während der Beratungsphase habe die Bioenergie viel Rückenwind von den Abgeordneten aus dem Bundestag und von den Ländern aus dem Bundesrat bekommen, teilen die Verbände mit.

Umfassende EEG-Novelle gefordert

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Mit dem Gesetz haben die Länder und Verbände der Bundesregierung aber auch einige Aufgaben mit auf den Weg gegeben:

  • In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, bei künftigen energiepolitischen Vorhaben die Länderexpertise bei der Umsetzung der Energiepolitik angemessen zu berücksichtigen und zeitnah tragfähige Lösungen sowie ein schlüssiges Gesamtkonzept zu entwickeln.
  • Das Gesetz war nach Ansicht der Bioenergieverbände nur ein kleiner Teil des umfassenden Änderungsbedarfs beim EEG. Daran gelte es im kommenden Jahr, auch mit Blick auf das anvisierte Klimaschutzgesetz, gemeinsam anzuknüpfen und entscheidende Weichenstellungen vorzunehmen.
  • Die wichtigste Forderung der Bioenergieverbände ist, das Ausschreibungsvolumen von 2023 bis 2030 so festzuleen, dass die Stromerzeugung aus Biomasse auf dem heutigen Niveau bleibt und der bestehende Anlagenpark optimiert wird.
  • Zudem müsse das Ausschreibungsdesign u.a. bei den Gebotshöchstwerten weiterentwickelt werden.
  • Darüber hinaus fordern die Verbände den Ausbau des Einsatzes von Rest- und Abfallstoffen, insbesondere bei der Güllevergärung, sowie verbesserte Rahmenbedingungen, um die Umstellung auf eine flexible Fahrweise der Anlagen zu intensivieren.

Die Verbände haben im Hinblick auf den weiteren Änderungsbedarf ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, das zahlreiche Maßnahmen umfasst, um die Bioenergie in ihrer Rolle bei der Energiewende und beim Klimaschutz weiter zu stärken. Dafür muss neben den Forderungen zum EEG laut der Bioenergieverbände außerdem auch der Rahmen für die Bioenergie in anderen Bereichen angepasst werden, insbesondere für den Kraftstoff- und den Wärmesektor.

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.