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EEG-Novelle: „Das Jedermann-Recht wird ausgehebelt“

Für Bürger und Landwirte könnte es künftig deutlich schwieriger werden, in einen Windpark zu investieren. Mit diesem eher ernüchterndem Fazit endete am vergangenen Donnerstag eine Windkrafttagung der Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen in „Haus Düsse“ (Bad Sassendorf).

Lesezeit: 4 Minuten

Für Bürger und Landwirte könnte es künftig deutlich schwieriger werden, in einen Windpark zu investieren. Mit diesem eher ernüchterndem Fazit endete am vergangenen Donnerstag eine Windkrafttagung der Landwirtschaftskammer in Nordrhein-Westfalen in „Haus Düsse“ (Bad Sassendorf).


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Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, müssen sich Investoren ab dem 1. Januar 2017 in einer Art Auktion um eine Vergütung für den Strom aus ihren Anlagen bewerben (Ausschreibungsverfahren). Einen Zuschlag erhalten dann nur diejenigen, die die günstigsten Gebote eingereicht haben. Die bislang festen Einspeisevergütungen würden dann der Vergangenheit angehören.


In Berlin versucht man, die Wogen zu glätten und verweist darauf, dass das Ausschreibungs-Modell nur für Anlagen mit einer Leistung von einem Megawatt mehr gelten soll. Kleinere Mühlen sollen somit weiterhin eine vom Staat festgelegte Vergütung erhalten. Moderne Windmühlen sind aber in der Regel deutlich größer, weshalb nahezu alle künftigen Projekte von der Neuregelung betroffen sein dürften. Die entsprechenden Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz will die Bundesregierung noch in diesem Jahr auf den Weg bringen, damit das neue Verfahren am 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.


Großinvestoren reiben sich die Hände


„Damit hebelt die Bundesregierung das bisherige Jedermanns-Recht aus, die gesetzliche Förderung in Anspruch nehmen zu können“, sagte Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht aus Würzburg (Bayern). Das Modell stellt aus seiner Sicht vor allem für Bürgerwindparks und Kleininvestoren eine schwer zu nehmende Hürde dar. Denn damit Windmüller überhaupt zu dem Verfahren zugelassen werden, sollen diese ihren Windpark bereits im Vorfeld ausführlich planen und genehmigen lassen. Windmüller müssten somit in Zukunft Zehntausende von Euros ausgeben, ohne zu wissen, ob ihnen später überhaupt eine Vergütung zusteht. „Diese Kosten können Großinvestoren besser stemmen als Bürgerwindparks“, so Müller. Vor allem dürften diese ihre Verluste durch nicht gewonnene Ausschreibungen besser abschreiben können als Bürgerprojekte. Ausführliche Infos dazu können Sie hier nachlesen: Gabriel bootet Landwirte aus.


Großinvestoren profitieren außerdem oft von Sonderkonditionen bei den Anlagenbauern, da sie in der Regel eine deutlich größere Anzahl an Anlagen ordern als Kleininvestoren. Das ist insofern ein weiterer Wettbewerbsvorteil für professionelle Projektierer in dem Ausschreibungsmodell, weil die Ausgaben für die Anlagen an den Gesamtkosten eines Windparks rund 84 % ausmachen. Darauf machte Alwin Schlörmann vom Energieversorger EWE in Oldenburg aufmerksam. Zwar sehe der Gesetzesentwurf der Regierung Ausnahmeregelungen für die Bürgerprojekte vor. Diese seien aber aus seiner Sicht nicht ausreichend, um eine echte Chancengleichheit zu gewähren.


Schlörmann gab den rund 80 Teilnehmer den Rat mit auf den Weg: „Gehen Sie künftig Kooperationen ein, um ihre Chancen zu erhöhen.“ Exemplarisch stellte er Kooperationsmodelle vor, an denen sich die EWE beteiligt. Typisch für diese Gesellschaften: Banken, Grundstückseigentümer, Gemeinden, Energieversorger bringen gemeinsam das Kapital auf, der Energieversorger übernimmt anschließend die technische- und kaufmännische Betriebsführung.


Auch Nicole Dahnke von der DKB Deutsche Kreditbank AG sah die Neuregelungen eher kritisch. Als Bank sehe man sich angesichts der wachsenden Risiken daher auch dazu gezwungen, höhere Anforderungen an die Bonität und die Referenzen der Investoren zu stellen. Zudem dürften die Auflagen für die Kreditvergabe steigen. Mit anderen Worten: Das Zinsniveau wird höher ausfallen.


Ausbaubremse für die Windkraft


Was die Branche vor allem ärgert: Die Regierung will den Ausbau neuer Windmühlen offensichtlich deutlich ausbremsen. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch soll bis 2025 rund 45 Prozent betragen. Die Bundesnetzagentur soll dazu jedes Jahr neu festlegen, wieviel Ökostromanlagen insgesamt gebaut werden müssen, um diese Marke nicht zu verfehlen. In ihren Berechnungen berücksichtigt die Behörde aber zunächst die Anteile, die von der Solar-, Biogas- und Windenergie auf See beansprucht werden. Nur was dann noch übrig bleibt, steht der Windkraft an Land zu. Sie wird somit zum Lückenfüller.


Angesichts dieser eher negativen Auswirkungen fragten sich nicht wenige Teilnehmer, wozu die Regierung überhaupt das Ausschreibungsverfahren einführe. „Die Regierung behaupte immer, sie führt das Ausschreibungsverfahren auf Drängen der EU ein, um die Erneuerbaren stärker an den Markt heranzuführen. Das ist nicht ganz richtig“, so Müller. Deutschland hätte auch andere Regelungen finden können, fügte er hinzu.


 

 

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