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EEG-Novelle: Was bislang bekannt ist

Umweltminister Peter Altmaier will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformieren. In einem Positionspapier hat er dazu gestern Vorschläge unterbreitet. Hier die wichtigsten Aussagen und was sie bedeuten: Mit dem neuen EEG sollen zeitliche und quantitative Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien gesetzlich festgelegt werden.

Lesezeit: 4 Minuten

Umweltminister Peter Altmaier will das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundlegend reformieren. In einem Positionspapier hat er gestern die Rahmenbedingungen für die Novelle vorgestellt. Hier die wichtigsten Auszüge und was diese bedeuten (fett markiert):


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  • Mit dem neuen EEG sollen zeitliche und quantitative Ausbauzielefür die Erneuerbaren Energien gesetzlich festgelegt werden. Anmerkung der Redaktion:Altmaier will den Zubau von neuen Anlagen deckeln. Womöglich wird er sogar das jährliche Wachstum begrenzen.
  • Für das Jahr 2050 sollte es dabei beim Ziel von 80 %Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bleiben. Da schon jetzt absehbar ist, dass das Mindest-Ausbauziel von 35 % Erneuerbare Energien im Jahre 2020nicht nur erreicht, sondern deutlich überschritten werden wird, sollte eine maßvolle Anpassungdieses Zieles auf etwa 40 % vorgenommen werden. Anmerkung der Redaktion: Das ist keine Erhöhung des Ausbauzieles: Bereits vor einem Jahr sprach die Regierung von einem 40-%-Ziel für das Jahr 2020. Zwischenzeitlich war nur noch von 35 % die Rede. Nun soll offensichtlich doch die ursprüngliche Vorgabe gelten.
  • Der Ausbau bis zum Jahre 2020 (und von dort bis 2050) sollte in möglichst gleichmäßigen Schrittenerfolgen, um Überhitzungen zu vermeiden. Bei den vorgeschlagenen Ausbauzielen würde er auf absehbare Zeit deutlich über dem allgemeinen Wachstum des BIP liegen. Ein schnelleres Ausbautempo würde allerdings zu erheblichen zusätzlichen Kosten und Integrationsproblemen in die Netze führen. Anmerkung der Redaktion:An dieser Stelle wird noch einmal deutlich: Vermutlich wird die Regierung den Zubau pro Jahr reglementieren.
  • Gleichzeitig wird das Erreichen der Marktfähigkeit gesetzlich als Ziel festgeschrieben. Damit wird klar, dass die Erneuerbaren Energien nicht dauerhaft auf Subventionen angewiesen sein dürfen, wenn die Energiewende gelingen soll. Dies wird zu einem wichtigen Innovations- und Kostensenkungssignal werden. Anmerkung der Redaktion:Altmaier will die Kosten der neuen Energien in den kommenden Jahren offensichtlich soweit nach unten schrauben, dass diese mit Strom aus beispielsweise Braunkohle konkurrieren können.

  • Die Abstimmung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien mit dem Ausbau der Netzeund die Berücksichtigung der Situation Konventioneller Energienkönnen nur gelingen, wenn das neue EEG auch Möglichkeiten zur geographischen und regionalen Steuerungenthält. Dies kann auch zur Herstellung von „Verteilungsgerechtigkeit“ (zwischen Ost und West, Nord und Süd) genutzt werden, da das EEG in Regionen mit hohem Zubau zu erheblicher Wertschöpfung führt. Anmerkung der Redaktion: Die Regierung will gesetzlich vorschreiben, in welchen Regionen, was gebaut werden darf. Beispielsweise könnte sie vorschlagen: im Norden mehr Windkraftanlagen, im Süden dafür vor allem Solarkraftwerke.
  • Die Ausgestaltung des EEG soll auch die zunehmende Bedeutung des Lastmanagements mit berücksichtigen. Anmerkung der Redaktion: Strom soll also zunehmen bedarfsgerecht erzeugt werden.


Zum zeitlichen Ablauf schreibt Altmaier:

  • Eine Reform dieser Größenordnung bedarf einer Grund legenden politischen Debatteund einer sorgfältigen fachlichen Vorbereitung.
  • Im Hinblick auf die Komplexität der Materie und die stark divergierenden (finanziellen und wirtschaftlichen, geographischen und sektoriellen) Interessen ist ein konsensuales Verfahrenanzustreben, um Zufälle und Ungewissheiten eines möglichen Verfahrens im Vermittlungsausschuss zu vermeiden.
  • Für die fachliche Vorbereitung steht die Plattform „Erneuerbare Energien“ des BMU(unter Ko-Vorsitz des BMWi und maßgeblicher Beteiligung der Länder und Akteure) zur Verfügung, die sich bereits jetzt mit der Koordinierung der Ausbaupläne der Länder und mit der Abstimmung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf den Netzausbau beschäftigt.
  • Zusätzlich werden konkrete Studienaufträge zu Einzelthemen vergeben, z.B. die Sinnhaftigkeit des Ausschreibungsmodells.
  • Die politische Debattesoll durch eine öffentlichkeitswirksame Gesprächsreihe („EEG-Dialog“) eröffnet werden. Dabei sollen Betroffene, Akteure, Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit frühzeitig und umfassend über Problemstellungen, Konfliktlinien und Entscheidungsalternativen diskutieren. Es ist vorgesehen, von November 2012 bis Ende Mai 2013 insgesamt fünf Veranstaltungen zu folgenden Themen durchzuführen:
  1. Photovoltaik – Auf dem Weg zur Marktfähigkeit,
  2. Potenzial und Rolle von Biogas, 3. Windenergie onshore und offshore,
  3. Speicher (einschl. Power to gas),
  4. Ausbaupfade, Szenarien, Modelle und Kosten.
  • Dieser EEG-Dialog soll durch Thesenpapiere vorbereitet und durch einen Internet-basierten Prozess ergänzt werden. Nach jeder Veranstaltung sollen nach Möglichkeit auch konkrete Schlussfolgerungengezogen und veröffentlicht werden.
  • Der EEG-Dialog wird ergänzt durch eine persönliche Beratergruppe, der bis zu 20 Persönlichkeiten aus den Ländern, dem Parlament sowie Wirtschaft/Gesellschaft angehören werden.
  • Die Verabschiedung des Monitoring-Berichts zur Umsetzung der Energiewende bildet eine weitere wesentliche Grundlage für den Reformprozess.
  • Zu gegebener Zeit wird der politische Konsens zwischen Bundsländern und mit dem Bund hergestellt.
  • Die Verabschiedung des Bundesnetzbedarfsplaneserfolgt durch Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages.
  • Nach Abschluss der Veranstaltungsreihe wird ein Gesetzentwurferarbeitet, der in den strittigen Fragen unterschiedliche Lösungen zulässt. Dieser kann im Bundestag eingebracht werden, sobald Konsens über die wesentlichen Einzelfragen besteht.
Diethard Rolink

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