Sollen Besitzer bestehender Häuser künftig gezwungen werden können, erneuerbare Energien einzusetzen? Über diese Frage streiten seit Jahren Experten. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)betrifft derzeit nur Neubauten. Doch das reicht für eine Wärmewende nicht aus, kritisiert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion hatte daher einen Gesetzesentwurf zum EEWärmeG eingebracht, nachdem Hausbesitzer beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken hätten oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssten.
In dem Entwurf vorgesehen sind zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (z.B. Blockheizkraftwerke) oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Die Maßnahmen sollen auch miteinander kombiniert werden können. Der Gesetzesentwurf basiert auf dem Vorbild des Gesetzes in Baden-Württemberg, das als einziges Bundesland bislang bestehende Gebäude in das Landeswärmegesetz einbezieht.
Kritik am Zwang
Der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer lehnt diese Zwangsmaßnahmen strikt ab. Der Verband verwies in der Anhörung im Bundestag vergangene Woche auf Baden-Württemberg. In dem Bundesland hätten viele Hauseigentümer lieber in die Reparatur ihrer alten Heizungsanlagen investiert, um so die hohen Kosten der Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu vermeiden. Auch nach Angaben des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrieseien in Baden-Württemberg vor Inkrafttreten des dortigen Gesetzes 4.500 Anlagen saniert worden, ohne dass erneuerbare Energien eingesetzt worden seien. Daher lehnte der Verband den Gesetzentwurf ab. Statt ordnungsrechtlicher Zwänge befürwortet er eine kontinuierliche und attraktive Förderung erneuerbarer Energien.
Ohne Verpflichtung keine Wärmewende
Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband dagegen fordert stärkere Anstrengungen bei der Wärmewende, die in den letzten Jahren kaum vorangekommen sei. Derzeit würden die niedrigen Öl- und Gaspreise Verbraucher vom Heizungstausch abhalten. Auch dasInstitut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg erklärte, die Dynamik des Zubaus von erneuerbaren Wärmequellen habe deutlich nachgelassen. Der durchschnittliche deutsche Kesselbestand sei zu alt.
Der Bundesverband Erneuerbare Energien fordert auch ordnungsrechtliche Anforderungen für den Gebäudebestand, solange die Preise fossiler Energieträger die tatsächlichen Klima- und Umweltschadenskosten nicht abbilden würden. Genauso sei es notwendig, Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenzulegen.
Die Stiftung Umweltenergierecht sieht in einer Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand zudem keinen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Mit Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes seien umfassende und tiefgreifende Maßnahmen zum Schutz des Klimas grundsätzlich vereinbar.