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EEG

Energiesammelgesetz beschlossen

Das Energiesammelgesetz wird am heutigen Freitag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen. Für die Branche sind noch viele Fragen ungeklärt.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Energiesammelgesetz wird am heutigen Freitag (30. November 2018) in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag beschlossen. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßt zwar, dass im laufenden Verfahren noch Verbesserungen gegenüber ersten Entwürfen erreicht werden konnten, der große Wurf aber indes ausbleibt. „Viele der wichtigen Entscheidungen sind vertagt. Dazu gehören unter anderem konkrete Pläne, wie das 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Ziel erreicht und wie der Vorrang der Erneuerbaren Energie gewährleistet werden soll“, erklärte der BEE-Geschäftsführer Dr. Peter Röttgen. Letzteres sei jetzt Bestandteil der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG), für das noch im Dezember ein Kabinettsbeschluss erwartet wird.

BEE: "Nur Reparaturen am EEG"

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Die Umsetzung des 65%-Ziels sowie Rahmenbedingungen für die Akzeptanz der Windenergie sollen jetzt in einer Arbeitsgruppe erarbeitet werden. Wie lange diese Arbeitsgruppe tatsächlich benötigen wird, um sich auf konkrete Punkte zu einigen, bleibe abzuwarten, so Röttgen. Aus Sicht der Erneuerbare Energie-Branche sei es wichtig, dass diese Arbeitsgruppe umfassend auf Erneuerbare Energie-Expertise zurück greift.

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Energiesammelgesetz über Reparaturen des geltenden EEGs nicht hinaus gekommen ist. Es wird in den nächsten Monaten darauf ankommen, dass die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen wieder mehr Mut für eine Modernisierung der Energiewirtschaft fassen“, resümiert Röttgen.

Kleine Erfolge für Biogasbranche

In dem heute verabschiedeten Gesetz erkennt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrates, zumindest geringfügige Änderungen zugunsten der Biogas- und Biomethanbranche. „Wir hatten zwei Ausschreibungsrunden für Biomasse gefordert und können heute einen kleinen Erfolg verzeichnen. Ab dem kommenden Jahr wird Anlagenbetreibern durch zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr jeweils zum 01. April und 01. November mehr Planungssicherheit und Flexibilität ermöglicht.“

Allerdings beklagt der Verband, dass es weiter bei der Diskriminierung von Neuanlagen im Ausschreibungsverfahren bleibt. „Unsere Forderung, den Gebotshöchstwert für Neuanlagen dem Gebotshöchstwert für Bestandsanlagen anzupassen, blieb unberücksichtigt“, bedauert Hochi den damit verbundenen Wettbewerbsnachteil für neue Bioenergieanlagen.

Kritisch sieht der Biogasrat auch die Absenkung des so genannten Flexdeckels auf 1000 MW, der die Förderung für eine Umstellung der Biogas – und Biomethananlagen auf einen flexiblen Anlagenbetrieb begrenzt und damit die Potenziale für eine flexible Absicherung der Energieversorgung ungenutzt lässt. Hier hatte sich der Biogasrat für den Erhalt der Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen, die im Ausschreibungsverfahren erfolgreich waren und die Aufhebung der Deckelung der Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen stark gemacht. Die flexible, nachfrageorientierte Energiebereitstellung aus Biogas- und Biomethananlagen könne Redispatchkosten senken, den Umfang des Stromnetzausbaus reduzieren und so auch die Netzausbaukosten senken. Als Redispatch wird der kurzfristige Einsatz von Kraftwerken bezeichnet, um Netzengpässe zu vermeiden.

„Aus unserer Sicht ist mit Blick auf den weiteren Zubau fluktuierender, d. h. unflexibler erneuerbarer Energien sowie dem Wegfall fossiler und atomarer Kraftwerkskapazitäten die Förderung der flexiblen Energieversorgung für die Energieversorgungssicherheit unverzichtbar“, so Hochi.

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