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Erneuerbare-Branche begrüßt EuGH-Urteil

Die Entscheidung der EuGH-Richter, dass das EEG keine staatliche Behilfe ist, stößt auf positives Echo. Einige Branchenvertreter halten es sogar für möglich, dass das Ausschreibungsverfahren jetzt wieder abgeschafft wird.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat den Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. November 2014 für nichtig erklärt, die eine begrenzten Rückzahlung der EEG-Umlage gefordert hatte. Das Urteil löste überwiegend positive Reaktionen bei den Branchenvertretern aus:

  • Dr. Fabio Longo, Vizepräsident der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien – EUROSOLAR erklärt zum EuGH-Urteil: „Wir freuen uns, dass der EuGH abschließend und rechtsverbindlich festgestellt hat, dass das letzte echte EEG 2012 keine Beihilfe und damit auch keine Subvention darstellt.“ Seit Beginn der konstruierten Beihilfe-Debatte gegen das EEG, habe Eurosolar immer die Auffassung vertreten, dass die Unterwerfung der erneuerbaren Energien unter das Beihilfe-Regime der EU-Kommission rechtlich nicht geboten sei, sondern nur dazu diene, das Geschäftsmodell der fossil-atomaren Energiewirtschaft zulasten der Allgemeinheit zu verlängern. „Leider kommt das Urteil zu spät, um den bereits entstandenen schweren Schaden beim Ausbau Erneuerbarer Energien seit der falschen Beihilfe-Entscheidung der EU-Kommission in 2014 rückgängig zu machen“, bedauert Longo. Nach dem Zusammenbruch des Ausbaus der Solar- und der Bioenergie habe diese verheerende Politik im Jahr 2018 auch die Windenergie erreicht. Umso mehr müsse jetzt die vom EuGH geschaffene Rechtsklarheit genutzt werden, der Energiewende wieder neuen Schwung zu verleihen. Das Ausbremsen der Energiewende müsse beendet und das EEG repariert werden.

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"Gesetzgeber hat mit EEG-Reformen viel Schaden angerichtet"

  • Auch der Mitautor des EEG und ehemalige Bundestagsabgeordnete der Grünen, Hans-Josef Fell, begrüßt das Urteil: „Der Bundestag hatte erstmals mit der EEG-Novelle 2012 auf Druck der Europäischen Kommission den Wechsel zu Ausschreibungen in verschiedenen EEG-Novellen eingeführt.“ Die Begründung war stets, dass die EU-Kommission das EEG als Beihilfe ansehe und man deswegen Vorgaben nach dem EU-Beihilferahmen umsetzen müsse. Darin hatte die EU-Kommission u.a. den Wechsel zu Ausschreibungen als angeblich wettbewerblich notwendiges Instrument eingefordert. Genau diese Argumentation habe der EuGH zurückgewiesen.
  • Der Schaden ist laut Fell aber dennoch sehr groß. Denn das EEG sei 2012 und in den Folgejahren auch unter dem beihilferechtlichen Diktat der EU-Kommission vor allem mit dem Wechsel zu Ausschreibungen immer weiter verschlechtert worden. Mit dem Effekt, dass der Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland und anderen europäischen Ländern massiv gedrosselt wurde. Gleichzeitig sei die Akteursvielfalt verringert worden, da Privatleute, kleine und mittlere Unternehmen, sowie Genossenschaften, sich an Ausschreibungen fast nicht oder nur sehr schwer beteiligen konnten. „Jetzt ist der Bundestag aufgefordert, dieses EuGH-Urteil ernst zu nehmen und die von den Beihilferahmen der EU-Kommission diktierten Verschlechterungen im EEG wieder aus dem EEG herauszunehmen. Das EEG muss wieder am ursprünglichen Ziel der notwendigen Steigerung des Ausbaus Erneuerbarer Energien ausgerichtet werden.“
  • Fell fordert dass das EEG nun so novelliert wird, dass Einspeisevergütungen auch als Festpreise für mehr Investitionen wieder möglich werden. Zudem müssten die Belastungen mit EEG-Umlagen auf Eigenverbrauch und Eigenversorgung für Ökostromerzeugung wegfallen. So könne für alle Akteure der Zugang zu Investitionen wieder ermöglicht und die eingebrochene Bürgerenergiebewegung wieder belebt werden.

BDEW: "Keine Rücknahme kostendämpfender Korrekturen"

  • Stefan Kapferer, Vorsitzender des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt: „Das Urteil schafft Rechtssicherheit. Es macht auch deutlich, dass sich die Förderung erneuerbarer Energien und der Erhalt energieintensiver Industrien in Deutschland nicht ausschließen. Die EuGH-Entscheidung sollte die Bundesregierung jedoch nicht dazu verleiten, weitere Ausnahmen im EEG zu schaffen oder erfolgreiche Korrekturen zur Kostendämpfung wieder zurückzunehmen.“
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