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Exklusiv: Alles Wichtige zur EEG-Novelle

In den vergangenen Tagen haben sich die Nachrichten zur EEG-Novlle förmlich überschlagen. Damit Sie nicht die Übersicht verlieren, haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst.

Lesezeit: 4 Minuten

In den vergangenen Tagen haben sich die Nachrichten zur EEG-Novelle förmlich überschlagen. Damit Sie nicht die Übersicht verlieren, haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst:


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  • Der Anteil der erneuerbaren Energienan der Stromversorgung soll bis 2025 auf 40 % bis 45 % und bis 2035 auf 55 % bis 60 % steigen. 
  • Die im EEG festgelegte Einspeisevergütung für neue Windräder, Solar- und Biogasanlagen will die Regierung von aktuell durchschnittlich 17 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) auf 12 ct/kWh bis 2015 senken. 
  • Den Neubau von Biomasseanlagen will die Regierung auf 100 Megawatt (MW) Leistung pro Jahr deckeln.

  • Die Vergütung für Biogasstrom wird jedes Quartal um 0,5 % gesenkt. Der Förderabschlag soll sich nach den Plänen der Bundesregierung auf 1,27 % pro Quartal erhöhen, wenn mehr als 100 MW in einem Jahr gebaut wurden. Diese Anpassung gilt aber nur für Anlagen, die im Jahr darauf in Betrieb genommen werden. Künftig wird außerdem die Vergütung für nachwachsende Rohstoffe gestrichen. Den Gasaufbereitungsbonus für neue Anlagen will die Große Koalition ebenfalls streichen.
  • Bei der Photovoltaik und der Windkraft an Land soll der jährliche Kapazitätszuwachs nach den Regierungsplänen auf 2.500 MW gedeckelt werden, der Ausbau der teuren Offshore-Windkraftanlagen auf insgesamt 6.500 MW bis zum Jahr 2020.

  • Für Strom aus Windkraftanlagen an Land sollen nur mehr 9 Cent/kWh gezahlt werden. Auch sollen mehr Anlagenbetreiber den von ihnen erzeugten Strom künftig selber vermarkten müssen. Das gilt ab 2015 für Betreiber von Neuanlagen mit einer Leistung von mehr 500 kW. Ab 2016 sinkt diese Grenze auf 250 kW und ab 2017 auf 100 kW. Die Managementprämie soll entfallen. Die Kosten für die Vermarktung werden in die Vergütungen eingepreist (0,2 ct bis 0,4 ct/kWh).

  • Wer seinen Ökostrom an Ort und Stelle, zum Beispiel im Haushalt oder Stall, selbst verbraucht, muss dafür künftig die EEG-Umlage zahlen. Über diese werden die Kosten der Energiewende auf die Verbraucher abgewälzt. Sie ist Bestandteil des Strompreises und beträgt derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde. Bislang war der Eigenverbrauch von der Umlage befreit. Die Regierung plant nun hingegen: 1. Betreiber kleiner Solar-, Biogas- oder Windkraftanlagen mit weniger zehn Kilowatt Leistung will die Große Koalition weiterhin schonen. Sie brauchen den so genannten "Energie-Soli" nicht zahlen. 2. Betreiber von Anlagen mit mehr als 10 Kilowatt Leistung, die bis Ende 2013 ans Netz gegangen sind, müssen künftig rund 1 Cent Umlage je selbstverbrauchte Kilowattstunde einkalkulieren. 3. Betreiber von neuen Anlagen (ab dem 22.01.2014 genehmigt und bis zum 31.12.2014 ans Netz angeschlossen) mit mehr als 10 Kilowatt Leistung werden mit rund 4,4 Cent je Kilowattstunde zur Kasse gebeten (70 % von der vollen Umlage).
  • Nach dem beschlossenen Eckpunktepapier soll zur Mengensteuerung ein Anlageregister angelegt werden.

  • Darüber hinaus ist vorgesehen, dass spätestens im Jahr 2017 ein Teil der Anlage an einer Ausschreibung teilnehmen muss. Nur wer besonders günstig produzieren kann, erhält den Zuschlag. In  mindestens einem Pilotvorhaben sollen dazu Erfahrungen gesammelt werden. Dieses Modell will die Regierung unmittelbar nach der EEG-Novelle durch eine Verordnung konkretisieren. In dem Pilotvorhaben soll jährlich eine installierte Photovoltaikleistung von mindestens 400 MW ausgeschrieben werden.

  • Anpassungen wird es wohl auch bei der Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen geben; allerdings enthält das Eckpunktepapier dazu keine konkreten Zahlen.
  • Die angestrebten Änderungen am EEG will die Bundesregierung im April offiziell beschließen. Die Abstimmung im Bundestag ist nach dem Zeitplan des Wirtschaftsministers für Ende Juni geplant, während die Länderkammer der Novelle am 11. Juli zustimmen soll. In Kraft treten soll das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz dann am 1. August dieses Jahres.Das EEG 2012 soll noch für Anlagen gelten, die bis Ende 2014 in Betrieb genommen werden, sofern sie vor dem 22. Januar 2014 genehmigt worden sind. Dabei wird darauf verwiesen, dass das geltende EEG vorsehe, dass die Förderbedingungen 2014 evaluiert würden, so dass frühzeitig bekannt gewesen sei, dass sich die Rechtslage im Laufe dieses Jahres ändern könne.

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