Unter dem Vorbehalt, dass sich auch die EU-Agrarminister dieser Meinung anschließen, endet die Verarbeitungsbeihilfe für Hanf und kurzfasrigen Flachs von 90 Euro je Tonne erst am 30. Juni 2009. Gleichzeitig müssten sich die europäischen Verarbeiter von langen Flachsfasern auch in der nächsten Kampagne mit Beihilfen von 160 Euro/t begnügen, bevor sie erst ab 2009/10 Zuschüsse von 200 Euro/t erhalten.
Wie bislang sollen die EU-Beihilfen auch künftig grundsätzlich nur für kurze Flachsfasern und Hanffasern gewährt werden, die höchstens 7,5 % Unreinheiten und Schäben enthalten. Davon abweichend sollen die Mitgliedstaaten die Verarbeitung von kurzen Flachsfasern fördern dürfen, die bis zu 15 % Unreinheiten und Schäben aufweisen, bei Hanffasern sollen bis zu 25 % an Unreinheiten und Schäben toleriert werden können.