Windkraftgegner haben unter dem Deckmantel des Naturschutzes schon häufiger Windparks verhindert. Schon der Verdacht eines Greifvogelnestes (Horst) in der Nähe von geplanten Windenergieanlagen kann dazu führen, dass der Bau neuer Anlagen verhindert wird. Auch erhöhen Ministerien in Windkrafterlassen, aber auch Behörden Naturschutzauflagen immer stärker. Dass Windräder jedoch die Bestände der angeblich „windkraftsensiblen“ Arten nicht gefährden, soll jetzt eine aktuelle Analyse des Windkraftentwicklers „Abo Wind“ aus Wiesbaden beweisen. Hierzu hat die Umweltwissenschaftlerin Kirstin Ulrichs über 30 wissenschaftliche Quellen zu den Beständen ausgewertet.
Danach haben sich insbesondere die Arten Uhu und Schwarzstorch in den letzten Jahren deutlich vermehrt, die Rotmilanpopulation ist stabil. Von der Roten Liste der bedrohten Brutvögel Deutschlands seien alle drei Arten mittlerweile gestrichen. Besonders erfreulich entwickelt sich der Bestand des Uhus, wie die Ergebnisse zeigen. Während im Jahr 2000 erst rund 700 Paare in Deutschland brüteten, waren es bei der jüngsten Bestandserhebung 2009 geschätzte 2.300 Paare – trotz des massiven Ausbaus der Windenergie in der gleichen Zeit.
Auch der Bestand des Schwarzstorchs wachse parallel zur fortschreitenden Energiewende, berichtet Abo Wind. Obwohl der Vogel als besonders scheu gelte, hätten sich einige Exemplare sogar in der Nachbarschaft von Windkraftanlagen angesiedelt. Im Jahr 2000 nisteten hierzulande rund 370 Brutpaare, im Jahr 2009 ermittelten Fachleute einen Höchststand von rund 700 Brutpaaren.
Das gleiche beträfe die Bestände des als besonders windkraftsensibel geltenden Rotmilans. Sie sind aber nach Expertenangaben seit Ende der 1990er Jahre stabil. Im Jahr 2013 brüteten rund 13.000 Brutpaare den Sommer über in Deutschland. Vor 15 Jahren, bevor die Energiewende und damit der Ausbau der Windkraft Fahrt aufnahmen, waren es etwa zehn Prozent weniger Rotmilane, nämlich rund 11.000 Paare.
„Zwar ist unbestritten, dass Kollisionen mit Windkraftanlagen zu den Lebensrisiken gehören, denen Rotmilane ausgesetzt sind. Allerdings fällt dieses Risiko für die Art insgesamt nicht ins Gewicht“, schlussfolgert Ulrichs. Auch eine umfangreiche Studie des Michael-Otto-Instituts des NABU käme zu dem Ergebnis, dass kein statistisch signifikanter Nachweis von erheblichen negativen Auswirkungen der Windkraftnutzung auf die Bestände von Brutvögeln erbracht werden könne. Die Bestandsentwicklungen der drei Arten zeige, dass Windkraft und Vogelschutz bei sorgfältiger Planung miteinander vereinbar seien und sich keineswegs ausschließen würden.
Daher sei es nicht verständlich, dass die Ministerien und Behörden die Schutzauflagen, Untersuchungsumfänge sowie die Anzahl der zu untersuchenden Arten immer weiter steigern würden. Diese Auflagen erhöhten zum einen massiv die Kosten für Planung, Bau und Betrieb der Windkraftanlagen und damit letztlich den Strompreis. Zum anderen bedeute sie für viele Windkraftprojekte das Aus und gefährdeten damit den Erfolg der Energiewende. Ulrich fordert: „Notwendig ist eine Überprüfung der Artenschutzkriterien sowie der Bewertung von Auswirkungen und Gefährdungen, um die Anforderungen auf ein sachlich begründetes Maß zu bringen.“