Von Januar zum 10. April 2017 sind im Anlagenregister der Bundesnetzagentur Meldungen über genehmigte Windparks mit einer Leistung von insgesamt 515 MW eingegangen. Dazu kommen 475 MW Leistung von Windparks, deren Betreiber sich bis Ende Februar freiwillig für das Ausschreibungsverfahren entschieden haben, berichtet der Bundesverband Windenergie (BWE). Damit stehen mindestens knapp 990 Megawatt für die 1. Ausschreibungsrunde Wind an Land bereit, die am 2. Mai stattfindet. Denn Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass bis zum 10. April 2017 eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz an das Anlagenregister der Bundesnetzagentur gemeldet wurde.
„Für die 1. Ausschreibungsrunde steht ein ausreichend hohes Volumen für eine wettbewerbliche Ermittlung der Vergütung bereit“, sagt BWE-Präsident Hermann Albers.
Angesichts der langen Planungszeiten bei der Windenergie an Land von durchschnittlich fünf Jahren und den damit verbundenen hohen Vorlaufkosten würden alle Projektträger versuchen, einen Zuschlag zu erzielen und anschließend die Projekte zügig umzusetzen. Nicht abzuschätzen sei derzeit, wie die Sonderregelungen für Bürgerenergiegesellschaften genutzt werden.
Der BWE informiert laufend über das Ausschreibungssystem. Dabei konzentrierte sich der Verband in den vergangenen Wochen vor allem auf formale Fragestellungen rund um die Gebotsabgabe. Verhindert werden soll, dass Akteure wegen formaler Fehler aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Die Gefahr ist groß: Bei den seit April 2015 etablierten Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen wurden zuletzt noch fast 10 Prozent der Gebote ausgeschlossen.
Wenn Sie sich weiter über das Ausschreibungsverfahren informieren wollen, finden Sie Infos in folgenden Beiträgen:
- Ausschreibung: Das plant der Gesetzgeber (Energiemagazin 2/2016)
- Ausschreibungen: Das kommt jetzt auf Sie zu (top agrar 3/2017)
- „Ausschreibungen werden Windszene komplett verändern“ (Meldung vom 13.09.2016)