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Photovoltaik

Hessen will mehr Solarparks

Eine neue Verordnung regelt den Bau von Freiflächen-Solaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten.

Lesezeit: 2 Minuten

Hessen will mehr Platz für Freiflächen­-Solaranlagen schaffen. Eine in der vergangenen Woche in Kraft getretene Verordnung regelt, dass solche Anlagen künftig auch dort möglich sind, wo schlechte Bodenqualität die Landwirtschaft erschwert. Bislang waren sie nur auf Konversionsflächen sowie entlang von Autobahnen und Schienenstrecken zulässig. „Dies eröffnet die Chance, mehr solcher Anlagen nach Hessen zu holen und damit mehr sauberen Strom zu produzieren“, sagte Wirtschafts­- und Energieminister Tarek Al­-Wazir.

Die Bundesnetzagentur schreibt seit 2015 jedes Jahr Freiflächen-­Photovoltaik im Umfang von bis zu 600 Megawatt (MW) aus. Hessische Projekte sind jedoch kaum zum Zuge gekommen. Als Grund nannte der Minister die bisherigen engen Flächenbeschränkungen. Seit 2017 haben die einzelnen Länder das Recht, diese Flächen selbst festzulegen. „Die erfolgreichen Photovoltaik­Länder Bayern und Baden­-Württemberg haben diese Öffnungsklausel bereits genutzt“, erläuterte Al­-Wazir.

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Jedes Jahr maximal 50 ha

In Hessen gelten ca. 320.000 Hektar landwirtschaftliche Flächen als benachteiligt. Sie machen etwa zwei Fünftel des Acker­ und Grünlands aus: „Wir wollen, dass die hessische Landwirtschaft auch in Zukunft ausreichend Flächen zur Verfügung hat. Deshalb begrenzt die Verordnung den Zubau von Freiflächen­-Anlagen auf 35 MW pro Jahr. Das entspricht einer Fläche von rund 50 Hektar – also nur ein Bruchteil. Außerdem gibt es durchaus Beispiele, dass sich Solaranlagen und landwirtschaftliche Nutzung miteinander vertragen können. Schafe können ja zum Beispiel auch unter Panels weiden.“ Auf geschützten Naturflächen nach der FFH­ und der Vogelschutzrichtlinie sind die Anlagen nicht gestattet.

Im vergangenen Jahr wurden in Hessen Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 72,5 Megawatt installiert. Bei den weitaus meisten handelte es sich um Dachanlagen privater Haushalte. Das war ein Plus von 79 Prozent im Vergleich zum Jahr 2015.

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