Rheinland-Pfalz will die Windenergie ausbauen – aber nicht um jeden Preis. Die mit der Windenergie verbundene Veränderung des Landschaftsbildes soll verträglich gestaltet sein – im Hinblick auf die Menschen und deren Heimatgefühl, auf die rheinland-pfälzischen Kultur- und Naturdenkmäler sowie auf Touristen, die Erholung suchen. Ein neues „Kulturlandschafts-Gutachten“, das Wirtschaftsministerin Eveline Lemke in Auftrag gegeben hat, stellt dar, wie mit diesen bedeutsamen Kulturlandschaften konkret umzugehen ist. Darin werden die einzelnen historischen Kulturlandschaften bewertet und Ausschlussgebiete genannt.
„Wir suchen die Räume, wo Windenergie und Landschaft gut zusammen passen“, stellt Lemke in Aussicht. Die Ergebnisse des Gutachtens seien für die Regionalen Planungsgemeinschaften nach dem kürzlich vorgelegten Windatlas und dem Rundschreiben zur Windenergie ein weiteres Werkzeug, um für eine gute Windenergie-Planung zu sorgen.
Ergebnisse des Gutachtens
Das „Gutachten zur Konkretisierung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften zur Festlegung, Begründung und Darstellung von Ausschlussflächen und Restriktionen für den Ausbau der Windenergienutzung“ hat das Büro für angewandte Geografie, Landschafts-, Stadt- und Raumplanung (agl) aus Saarbrücken erarbeitet.
Das Gutachten enthält eine umfassende Auswertung von externen Datenquellen die in enger Zusammenarbeit mit den Planungsgemeinschaften und Behörden, mit der Landwirtschaftskammer und der Rheinland-Pfalz-Tourismus sowie der Generaldirektion Kulturelles Erbe und dem Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal zusammen getragen wurden, Einbezogen wurden insbesondere . Erkenntnisse der Landesdenkmalpflege, das landesweite Biotopkataster, das Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung, das digitale Landschaftsmodell, Agrardaten, Regionale Raumordnungspläne und touristische Daten. Die Einzelbewertung erfolgt in fünf Stufen. In Stufe 1 („Herausragende Bedeutung“) sind angeführt: Ahr-Engtal, Cochemer Moseltal, Unteres Moseltal, Lahntal, Nahe-Felsental, Haardtrand-Pfälzerwald.
Die Ministerin empfiehlt, alle Landschaftsräume in den Wertstufen 1 und 2 von Windkraftanlagen frei zu halten und vorsorglich als Ausschlussflächen festzusetzen. Die besonders zu schützenden historischen Kulturlandschaften der Wertstufen 1 und 2 umfassen rund 2000 Quadratkilometer.
Hinzu kommen als Ausschlussgebiete für Windenergie bestehende und geplante Naturschutzgebiete, Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates sowie der Nationalpark, der von der Windenergie komplett ausgeschlossen ist. In FFH- und Vogelschutzgebieten sowie Kernzonen von Naturparken ist eine Ausweisung von Windenergieanlagen nur denkbar, wenn diese mit dem jeweiligen Schutzzweck vereinbar sind.