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topplus Rentenanspruch

Leserfrage: Rente trotz Zuverdienst aus PV-Anlage?

Einkünfte aus einer PV-Anlage schmälern Ihre Rente, Nicht immer ist es die beste Lösung, die Anlage auf den Partner zu überschreiben.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ich bewirtschafte einen Betrieb mit Ackerbau und Schweinemast. Zudem haben wir eine 99 kW Photovoltaik (PV)-Anlage installiert. Ich kann nun Altersrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) beziehen. Den Hof möchte ich trotz Rente weiter bewirtschaften. Die PV-Anlage, die einen Gewinn von etwa 18 000 € pro Jahr erzielt, möchte ich auf meine Frau übertragen, um meine Rente nicht zu schmälern. Sie ist 60 Jahre alt, hat ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und verdient etwa 15 000 € brutto/Jahr. Sie kann meines Wissens mit mir die vorzeitige LAK-Rente beantragen. Muss sie dann zusätzliche Krankenkassen-Beiträge für den Gewinn aus der PV-Anlage zahlen?

Antwort: Solange Ihre Frau sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und keine Rente bezieht, ist die sich hieraus ergebende Krankenversicherungspflicht vorrangig. Somit würden die Einnahmen aus der PV-Anlage keine weiteren Krankenkassenbeiträge auslösen. Das ändert sich, wenn sie Rente beantragen würde. Dann zählen neben ihrem Lohn auch weitere Einkommen. Darunter fallen ebenfalls die Einkünfte aus der PV-Anlage. Hinzu kommt, dass Ihre Frau mit den Einnahmen aus der Beschäftigung und dem Betrieb der PV-Anlage von insgesamt 33 000 € jährlich bzw. 2 750 € monatlich, die höchste Hinzuverdienstgrenze im Rahmen der vorzeitigen LAK-Rente überschreitet. Sie wird daher die vorzeitige LAK-Rente nicht ausgezahlt bekommen. Dennoch würde aber für jeden Monat, den sie früher in Rente geht, ein Abzug von 0,3 % von ihrer lebenslangen LAK-Rente vorgenommen werden – auch wenn sie die vorzeitige Rente wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze gar nicht bezieht!

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Überprüfen Sie also genau, wie sich die Rente mit und ohne die Hinzuverdienste rechnet. Lesen Sie dazu auch top agrar 3/2019, S. 46. Je nach Einzelfall gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. die Übertragung der PV-Anlage an ihre Kinder oder andere Familienmitglieder. Auch spielt es eine Rolle, ob Ihre Frau zukünftig mehr oder weniger arbeiten will. Lassen Sie sich also unbedingt bei Ihrem Kreisbauernverband oder anderen Stellen beraten.

Jörg Uennigmann, WLV, Münster

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