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Nachbesserungen im EEG

Kurz vor dem Inkrafttreten des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz zum Jahreswechsel hat die Bundesregierung das Gesetz noch einmal überarbeitet – zugunsten der Bioenergie- und Solarstrombranche. Dazu hat der Bundestag gestern ein Änderungsgesetz zum EEG und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) beschlossen.

Lesezeit: 2 Minuten

Kurz vor dem Inkrafttreten des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz zum Jahreswechsel hat die Bundesregierung das Gesetz noch einmal überarbeitet – vor allem zugunsten der Bioenergie- und Solarstrombranche. Dazu hat der Bundestag gestern ein Änderungsgesetz zum EEG und Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) beschlossen. Kernpunkte:

  • Eine Befreiung von der Stromsteuer führt für die Anlagenbetreiber nicht unweigerlich zum Verlust der EEG-Vergütung. Vielmehr wird künftig die EEG-Vergütung um die Höhe der Stromsteuerbefreiung verringert, sodass Anlagen mit Stromsteuerbefreiung weder besser noch schlechter dastehen als andere Anlagen.
  • Die Regierung hat zudem Strafen abgemildert, die Betreibern bei Verletzung ihrer Meldepflichten beim Anlagenregister drohen. Wie von den Verbänden gefordert, wurden die Sanktionen bei Verletzungen dieser Meldepflichten für den gesamten Zeitraum seit Inkrafttreten des EEG 2014 reduziert. Damit werden zahlreiche Anlagenbetreiber vor einer drohenden Insolvenz bewahrt. Neben der Biomasse profitiert auch der Photovoltaikbereich von diesen Änderungen.
  • Mit den neuen Änderungen im EEG konnte darüber hinaus erreicht werden, dass bei Vererbung einer bestehenden Anlage auch eine Befreiung von der EEG-Umlage für eigenverbrauchten Strom erhalten bleibt. Dies schützt insbesondere landwirtschaftliche Familienbetriebe. Auch hiervon profitieren die Erneuerbaren Energien insgesamt.
Die Bioenergieverbände begrüßen, dass der Bundestag einige Fehler des unter großem Zeitdruck im Sommer verabschiedeten EEG korrigiert hat. Allerdings hab die Regierung mit dem Änderungsgesetz auch Chancen vertan. So habe man zwar die aus Sicht des Klimaschutzes unnötige Pflicht zur gasdichten Abdeckung neuer Gärproduktlager gestrichen; für die meisten Bestandsanlagen würden sie jedoch fortgeführt. Dies könnte nach Ansicht der Verbände zu großen Problemen im Anlagenbestand einschließlich Anlagenstilllegungen führen, wenn die geplante Neuregelung der Düngeverordnung sowie die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) umgesetzt werden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.


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Als weiteres Manko des Gesetzes sehen die Verbände zudem fehlende Regelungen für bestehende Biogasanlagen, die gewerbliche und industrielle Abfälle verwerten. Sie werden bei den im kommenden Jahr beginnenden Ausschreibungen nach aktuellem Stand weiterhin benachteiligt. Auch hier ist der Gesetzgeber noch gefordert.

 

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