Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Regelenergiemarkt

Oberlandesgericht kippt Mischpreisverfahren

Nach dem Urteil des OLG Düsseldorfs könnte im Regelenergiemarkt das vorher gültige Ausschreibungsverfahren mit Leistungspreisen wieder aufleben. Die Branche begrüßt das sehr.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der Klage des Direktvermarkters „Next Kraftwerke“ entsprochen und das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt aufgehoben. Damit lebt voraussichtlich das vorher gültige Ausschreibungsverfahren auf Basis von Leistungspreisen wieder auf. „Wir freuen uns, dass das OLG unserer Argumentation gefolgt ist und das Mischpreisverfahren als zu intensiven Eingriff für die Marktteilnehmer gewertet hat. Das ist eine gute Nachricht für das Stromnetz, die Netznutzer und die Energiewende“, kommentiert Hendrik Sämisch, Gründer und Geschäftsführer von Next Kraftwerke. Denn das Mischpreisverfahren hatte laut Next zu mehr extremen Netzsituationen geführt, die Gesamtkosten für den Regelleistungsmarkt in die Höhe getrieben und Cleantech-Lösungen benachteiligt.

Direkt nach der Einführung im Juli 2018 hatte Next Kraftwerke, unterstützt durch andere Marktakteure und begleitet durch die Kanzlei Osborne Clarke, gegen das Mischpreisverfahren geklagt und zunächst einen Aufschub der Einführung erzielt. Im Oktober 2018 lief diese aufschiebende Wirkung aus, seitdem galt das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt.

Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Biogasanlagen waren benachteiligt

„Erneuerbare Energien werden auch in der Regelenergie konventionelle Kraftwerke zunehmend ersetzen. Deshalb ist es wichtig, dass die wettbewerblichen Rahmenbedingungen so ausgestaltet sind, dass die Erneuerbaren diese Aufgaben besonders mit Blick auf die steigende Flexibilisierung, etwa über Biogasanlagen, erfüllen können“, begrüßt auch die Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energien (BEE), Dr. Simone Peter. Das Mischpreisverfahren hingegen bevorzugte systematisch konventionelle Anlagen und sei teurer als das Vorgängermodell. Erneuerbare-Energien-Anlagen, die wesentlich zur Kostensenkung in den vergangenen Jahren beigetragen haben, würden aus dem Markt gedrängt. „Besonders für Biogasanlagen bedeutet das Mischpreisverfahren eine erhebliche Verschlechterung der Marktbedingungen und führte deshalb bereits zu Marktaustritten. Zudem verursacht es erhebliche Mehrkosten für die Verbraucher. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist daher folgerichtig“, so Peter.

Im Zuge der Einführung der Regelarbeitsmärkte soll das Mischpreisverfahren sowieso wieder abgeschafft werden. Der BEE hatte Vorschläge entwickelt, wie die negativen Auswirkungen gemindert werden können, bis die Regelarbeitsmärkte das Mischpreisverfahren ersetzen.

„Die Branche kann und will mehr Verantwortung in der Energieversorgung übernehmen. Dafür gilt es jetzt in eine Systematik einzusteigen, die bessere Bedingungen für die erneuerbaren Energien bietet, als dies bislang häufig der Fall war“, so Peter abschließend.

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.