Auch die deutschen Champignonproduzenten hadern mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Mindestlohn. Der Bund Deutscher Champignon- und Kulturpilzanbauer (BDC) im Zentralverband Gartenbau (ZVG) wies darauf hin, dass die heimischen Champignonerzeuger viel Strom verbrauchten und im internationalen Wettbewerb stünden, zum Beispiel mit niederländischen oder polnischen Produzenten.
Da der Champignonanbau nicht zum produzierenden Gewerbe zähle, könne er sich nicht von der EEG-Umlage befreien lassen, ebenso wenig wie alle anderen landwirtschaftlichen Betriebe. Die EEG-Umlage alleine mache in der Branche 6 Mio Euro bis 8 Mio Euro Mehrkosten im Jahr aus. Daran werde sich - nach derzeitigem Stand - auch durch die EEG-Reform leider nichts ändern, beklagte der BDC.
Die Kriterien zur Befreiung von der EEG-Umlage nach den Maßstäben, die für das produzierende Gewerbe gelten würden, erfüllten die Pilzproduzenten aber zu einem großen Teil. Es müssten also gleiche Regelungen für alle gelten. Der Berufsstand fordere deshalb, die Finanzierung der erneuerbaren Energien neu aufzustellen, damit es nicht zu ungerechtfertigten und ruinösen Wettbewerbsverzerrungen komme.
Dies gelte ebenso für stromintensive Unterglasbetriebe. Auch sie seien betroffen und dürften nicht benachteiligt werden. Verlangt wird von BDC und ZVG deshalb eine generelle Befreiungsmöglichkeit von der EEG-Umlage für Großverbraucher aus der Landwirtschaft.
Zum Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde stellte der BDC fest, dass dessen Einführung für die Pilzanbauer eine weitere deutliche Verschärfung im internationalen Wettbewerb bedeute. Sorge bereitet den Pilzerzeugern nach den Worten des BDC-Vorsitzenden Michael Schattenberg außerdem die politische Situation in der Ukraine. Viele polnische Champignonproduzenten hätten sich auf diesen und den russischen Markt spezialisiert. Sollte es dort zu Problemen kommen, werde sich der bereits bestehende Druck auf die deutschen Betriebe noch deutlich verstärken.