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Brand bei Li-Batterie: Post legt 460 Scooter still

Wie das ARD-Magazin Plusminus berichtet, hat die Deutsche Post AG 460 Fahrzeuge ihres Elektromobils StreetScooter als potentiell brandgefährdet eingestuft und stillgelegt. Am 22. März berät der Bundestag über einen neuen Rechtsrahmen für E-Fahrzeuge.

Lesezeit: 4 Minuten

Nach dem plötzlichen und ungeklärten Brand des Elektrofahrzeug-Modells StreetScooter in der Stadt Teuchern (Sachsen-Anhalt) hat die Deutsche Post 460 dieser Fahrzeuge stillgelegt. Das berichtete das ARD-Magazin Plusminus. Der Brand habe nicht in Zusammenhang mit einem Unfall gestanden und sei eindeutig von der eingebauten Lithium-Ionen-Hochspannungsbatterie ausgegangen, berichtet die SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt auf ihrer Internetseite. Der Brand in der Stadt Teuchern habe die dortige Feuerwehr vor erhebliche Probleme bei der Brandbekämpfung und dem Umgang mit dem kontaminierten Löschwasser gestellt. Gleichzeitig habe sich herausgestellt, dass es in Sachsen-Anhalt keine klaren Handlungsempfehlungen für den Umgang mit brennenden Lithium-Ionen-Hochspannungsbatterien gibt.

Probleme der Feuerwehr beim Löschen

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Rüdiger Erben, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, begrüßt, dass die Deutsche Post AG die risikobehafteten Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen hat: „Solche Hochspannungsbatterien sind längst nicht nur in den StreetScootern der Deutschen Post verbaut. Immer häufiger stehen die auch in Kellern, um Solarstrom zu speichern.“ Erben kritisiert dass es immer noch keine einheitlichen Handlungsempfehlungen gäbe, was das geeignetste Löschmittel ist und wie nach den Löscharbeiten mit dem Löschwasser und den Batterien umgegangen werden muss. „Die Verunsicherung in den Feuerwehren ist nach dem Brand in Teuchern groß, dem muss jetzt zügig begegnet werden“, fordert er.

FDP will neuen Rechtsrahmen für kleine E-Mobile

Um Elektrofahrzeuge geht es am heutigen Freitag (21. März 2019) auch im Deutschen Bundestag. Die FDP-Fraktion fordert einen praxisnahen und anwendungsfreundlichen Rechtsrahmen für die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scooter und Hoverboards. In einem Antrag, der am Freitag in erster Lesung durch den Bundestag beraten werden soll, verlangen die Liberalen, bei einem solchen Rechtsrahmen auf die Verpflichtung zu einer Lenk- oder Haltestange zu verzichten, da es bereits heute Modelle auf dem Markt gebe, an denen keine Lenk- oder Haltestange angebracht werden könne (beispielsweise Hoverboards). Sämtliche Elektrokleinstfahrzeuge ohne Haltestange würden mit Einführung einer solchen Regulierung illegal bleiben, was weder aus rechtlichen noch aus wirtschaftlichen Interessen zu unterstützen sei, schreibt die FDP-Fraktion.

Weiterhin wird angeregt, "unter Beachtung entsprechender Sicherheitsaspekte" die Geschwindigkeit von Elektrokleinstfahrzeugen nicht pauschal auf maximal 20 km/h zu begrenzen. "So würden sie zu einem Verkehrshindernis werden, da selbst Fahrräder schneller fahren können und auch E-Fahrräder mit bis zu 25 km/h führerscheinfrei genutzt werden dürfen", heißt es in der Vorlage.

Stattdessen spricht sich die FDP-Fraktion für eine spezifische Klassifizierung von Elektrokleinstfahrzeugen nach drei Gruppen aus (Freizeitklasse, Pendlerklasse und Sportlerklasse). Fahrzeuge, welche in die Freizeitklasse fallen, sollten ihrer Ansicht nach ähnlich wie die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Paragraf 24 geregelten Inline-Skates behandelt werden. Sie seien an keinerlei Versicherungspflicht gebunden und als "besondere Fortbewegungsmittel" grundsätzlich mit Schrittgeschwindigkeit auf Gehwegen oder auch auf Fahrradwegen mit Zusatzzeichen zulässig.

E-Mobile werden attraktiver

Wie die FDP-Fraktion zur Begründung ihrer Initiative schreibt, würden immer mehr Menschen auf alternative Mobilitätsstrukturen zurückgreifen. Nicht nur emissionslose Fortbewegungsmittel wie Fahrräder, Inliner und Roller gewännen zunehmend an Attraktivität - auch Elektrokleinstfahrzeuge fänden großen Anklang auf dem Markt, insbesondere als praktisches Vehikel für "die letzte Meile".

In Deutschland bestehe jedoch im Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge großer Nachholbedarf, urteilen die Abgeordneten. Während in Paris und Brüssel E-Scooter die Bürgersteige säumten, seien Elektrokleinstfahrzeuge auf deutschen Straßen immer noch nicht zulässig. Dies schmälere sowohl den herstellerseitigen Anreiz, neue und innovative Fahrzeuge zu produzieren, als auch die kundenseitige Attraktivität, für die letzte Meile beispielsweise einen E-Scooter oder ein Hoverboard zu nutzen. Nichtsdestotrotz würden sie aber aufgrund ihrer Praktikabilität und Handlichkeit derzeit schon illegal genutzt, "sodass sie unversichert und vorschriftenlos den Straßenverkehr gefährden", warnt die Fraktion.

Dazu passend hat der Zweiradindustrieverband (ZIV) am 21. März seine aktuellen Absatzzahlen vorgelegt. Der Umsatz mit Fahrrädern und E-Bikes konnte 2018 auf 3,16 Mrd. Euro gesteigert werden. Dies ist ein Plus von rund 16,3 % gegenüber dem Vorjahr.Der Absatz an Fahrrädern und E-Bikes lag 2018 mit 4,18 Mio. Einheiten 8,6 % über Vorjahr und überschreitet damit wieder die 4-Millionen-Schwelle. Laut ZIV ist der Absatz von E-Bikes erneut stark angestiegen.

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