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Schleswig-Holstein will bundeseinheitliche Netzentgelte

Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck hat eine Bundesratsinitiative für einheitliche Netzentgelte auf den Weg gebracht, um die Kosten fair zu verteilen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die schleswig-holsteinische Landesregierung will über den Bundesrat eine faire Verteilung der Netzentgelte erreichen. Dazu hat sie gemeinsam mit Thüringen eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetztes eingebracht. „Die Netzentgelte auf der Ebene der Übertragungsnetzbetreiber müssen einheitlich werden“, fordert Energiewendeminister Robert Habeck. Das Kabinett hatte die entsprechende Bundesratsinitiative vergangenen Dienstag (31. Januar) beschlossen.


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Die Energiewende sei eine nationale Aufgabe. Daher müssten die Kosten auch auf alle Schultern gleichermaßen verteilt werden. Das sei im Augenblick aber nicht der Fall: Schleswig-Holstein baue Erneuerbare Energien und Stromnetze für die Republik aus, weshalb die Verbraucher in dem Land bei den Netzentgelten deutlich mehr zahlen als zum Beispiel in Teilen Nordrhein-Westfalens. „Das ist nicht akzeptabel“, betonte Habeck.

Der Gesetzentwurf sieht eine Verordnungsermächtigung vor. Über diese soll künftig die Höhe der Übertragungsnetzentgelte in Deutschland in einer separat zu erlassenden Rechtsverordnung vereinheitlicht werden. Der Gesetzentwurf soll in der kommenden Sitzung des Bundesrates am 10. Februar beraten werden.


Die Netzentgelte machen rund 20 Prozent der gesamten Netzkosten aus. Sie haben sich laut Energiewendeministerium in den Gebieten der Übertragungsnetzbetreiber TenneT, Amprion, 50Hertz und Transnet Baden Württemberg seit 2011 stark unterschiedlich entwickelt. Die höchsten Anstiege hätten TenneT und 50Hertz bzw. in deren Folge die Verteilnetzbetreiber bzw. die Netzkunden zu verzeichnen, die sich in diesen Regelzonen befinden.


Schleswig-Holstein liegt im Bereich des Netzbetreibers TenneT, der seine Netzentgelte jüngst um rund 80 Prozent erhöht hat. Diese Kosten werden aber nur im Netzgebiet der TenneT und damit über die Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Niedersachsen, Teilen von Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern auf die Verbraucher umgelegt.

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