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Staatsanwaltschaft schmettert Anzeige gegen den WLV ab

WLV und RLV hatten im Zuge des Baus neuer Stromnetz- und Ferngasleitungen von den Betreiberfirmen Gelder für ihre Mitarbeit erhalten. Eine niederrheinische Bürgerinitiative hatte die Verbände daraufhin angezeigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Letzten Herbst hatte die von einer niederrheinischen Bürgerinitiative gegen Fernleitungsbau gestellte Strafanzeige gegen die hiesigen Landesbauernverbände für Aufsehen gesorgt. Nun steht fest: Die Staatsanwaltschaft Münster sieht keinen Anlass, gegen den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) und den Rheinischen Landwirtschaftsverband (RLV) Ermittlungen aufzunehmen.

Im Zuge des Baus neuer Stromnetz- und Ferngasleitungen hatten WLV wie RLV von den Übertragungsnetzbetreibern 2017 eine Zahlung für ihren jeweiligen Aufwand im Zuge der Verständigung auf Rahmenregelungen erhalten. Diese fungieren als Verständigungsgrundlage für die Umstände, unter denen Übertragungsnetzbetreiber wie Open Grid privatrechtlich landwirtschaftliche Grundstücke beim Leitungsbau nutzen dürfen.

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Nach Prüfung der Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft in einem Antwortschreiben an den WLV nun auf Folgendes hingewiesen: Es lägen keinerlei Anhaltpunkte vor, dass WLV oder RLV bei den konkreten Verhandlungen mit Fernleitungsunternehmen oder Netzbetreibern nicht im ausschließlichen Interesse ihrer Mitglieder gehandelt hätten. Die Einleitung von Ermittlungen komme daher nicht in Betracht.

Ludger Schulze Beiering als Vorsitzender des WLV-Kreisverbandes Borken begrüßt diese Entscheidung: „Die Verhandlungen mit Leitungsbaufirmen führt der Verband ausschließlich, um das Interesse der Mitglieder an einem bestmöglichen Schutz ihrer Böden sowie an einer gerechten Entschädigung zu wahren. Der hierdurch entstehende große Arbeitsaufwand auf Seiten des Verbandes ist nur deshalb von der Gegenseite, also den Leitungsbauern, zu ersetzen, weil die gesetzlichen Vorschriften das vorsehen.“

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