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Umweltminister verlangen Fracking-Verbot

Die Umweltminister der Länder wollen dem Fracking einen Riegel vorschieben. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Konstanz sprachen sich die Ressortchefs am vergangenen Freitag für eine Änderung des Bundesbergrechts mit dem Ziel aus, Fracking mit Hilfe umwelttoxischer Substanzen zu verbieten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Umweltminister der Länder wollen dem Fracking einen Riegel vorschieben. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Konstanz sprachen sich die Ressortchefs am vergangenen Freitag für eine Änderung des Bundesbergrechts mit dem Ziel aus, Fracking mit Hilfe umwelttoxischer Substanzen zu verbieten.


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Der Vorsitzende der Konferenz, Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller, wertete den Beschluss als Beleg für die große Bedeutung, die man dem Schutz von Wasser und Boden beimesse. „Wir sind uns einig, dass die Förderung unkonventioneller Gasvorkommnen mit Fracking, also mit Chemie und hohem Druck, kein ökologisch vertretbarer Weg ist“, erklärte der Grünen-Politiker. Zufrieden äußerte sich auch sein Kollege aus Schleswig-Holstein, Dr. Robert Habeck. Die Risiken von Fracking für Menschen und Umwelt seien unwägbar. Außerdem verlängere Fracking das Zeitalter der klimaschädlichen fossilen Energieträger. Es sei daher „doppelt falsch“, so Habeck.


Bayerns Umweltminister, Dr.Marcel Huber, begrüßte den „breiten Schulterschluss der Länder“ als „ein deutliches politisches Signal für den Schutz der Umwelt.“ Jetzt sei ein generelles bundesrechtliches Verbot für eine Gasförderung mit Giftstoffen erforderlich. „Wir brauchen schnellstmöglich ein umfassendes Anwendungsverbot“, forderte der CSU-Politiker. In diesem Punkt sei der Bund am Zuge.


Neben dem Frackingverbot zur Aufsuchung und Förderung von Gas aus unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen verlangen die Umweltminister, dass für alle Vorhaben zur Gasförderung grundsätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung Pflicht werden soll. Auch der Umgang mit dem Rückfluss der eingesetzten Substanzen soll mit geregelt werden. Insbesondere das Bergrecht des Bundes soll dazu stärker auf den Umweltschutz und eine Beteiligung der Öffentlichkeit ausgerichtet werden. Transparenz und Beteiligungsrechte für die Bürger sowie eine stärkere Berücksichtigung umweltrelevanter Standards sollen dabei im Mittelpunkt stehen.

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