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VDB will mehr Fakten bei EU-Gesetzgebung zu Biokraftstoffen

Der Beschluss des EU-Umweltausschusses zur Neuregelung der Biokraftstoffgesetzgebung ist verfehlt und keineswegs durch Fakten gedeckt, meint VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann. Während die Verwendung von Anbaubiomasse als Rohstoff begrenzt werden solle, werde der Einsatz von Abfall und Reststoffen gefördert.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Beschluss des Umweltausschusses vom Europäischen Parlament zur Neuregelung der Biokraftstoffgesetzgebung ist verfehlt und keineswegs durch Fakten gedeckt. Das hat VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann erklärt.


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Während die Verwendung von Anbaubiomasse als Rohstoff begrenzt werden solle, werde der Einsatz von Abfall und Reststoffen gefördert. Beispielsweise finde sich Rohglycerin in den Reststofflisten. Rohglycerin sei aber bereits heute ein knapper Rohstoff zur Produktion von hochwertigem Pharmaglycerin.


Durch eine überzogene Mehrfachanrechnung und Mindestquoten werde der Einsatz von Abfällen und Reststoffen massiv angereizt, was zu Abfalltourismus führen könne. Aus der Erfahrung mit der Doppelanrechnung in Deutschland sei bekannt, wie entscheidend die korrekte Klassifizierung der Rohstoffe sei. Diese Anforderung werde im Vorschlag des Umweltausschusses nicht annähernd erfüllt.


Baumann betonte, die Auswirkungen der dort vorgeschlagenen Regelungen hätten negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft in der EU, die heimische Biokraftstoffproduktion, die Futtermittelversorgung und die Erreichung der Erneuerbare-Energien- und Treibhausgas-Ziele. Deshalb erwartet der VDB-Geschäftsführer noch zahlreiche Kontroversen, bis es zu einer Einigung im EU-Parlament beziehungsweise zwischen Ministerrat, EU-Kommission und Europäischem Parlament zum Thema Biokraftstoffe kommen könne.


Ein positives Zeichen sei, dass die Bundesregierung Biokraftstoffe auch nach 2020 fördern wolle und für eine sachgerechte Handhabung der iLUC-Problematik eintrete; allerdings sei ungewiss, ob sich die deutsche Position in Brüssel durchsetzen könne. (AgE/ad)

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