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Verwirrung um neue Stromkennzeichnung

Durch die EEG-Umlage sind auch die Stromkennzeichnungen geändert worden. So können die Atom- und Kohlekraftkonzerne den Verbrauchern suggerieren, sie zumindest teilweise mit Ökostrom zu beliefern. Dies ist aber meistens nicht der Fall, berichtet das Verbraucherportal verivox.de.

Lesezeit: 1 Minuten

Durch die EEG-Umlage sind auch die Stromkennzeichnungen geändert worden. So können die Atom- und Kohlekraftkonzerne den Verbrauchern suggerieren, sie zumindest teilweise mit Ökostrom zu beliefern. Dies ist aber meistens nicht der Fall, berichtet das Verbraucherportal verivox.de.

 

Hintergrund: Alle Energieversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, für den verkauften Strom die so genannte EEG-Umlage zu kassieren. Und zwar auch dann, wenn sie selbst gar keinen Ökostrom verkaufen oder erzeugen. Dennoch darf von den Stromversorgern eine sogenannte EEG-Quote auf der Stromrechnung, der Webseite und in Werbematerialien ausgewiesen werden.

 

Unter Kritikern werden Stimmen laut, wonach die Bundesregierung diese Verbrauchertäuschung unterstütze. Nun fordern unter anderem die Ökostromanbieter Greenpeace Energy, Lichtblick und Naturstrom die Einführung einer neuen gesetzlichen Stromkennzeichnung. Aus dieser sollte klar und deutlich hervorgehen, wie sich der Energiemix zusammensetzt.

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