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Viele Projekte stecken in Klagen fest

Bei der jüngsten Ausschreibung für neue Windparks beteiligten sich wieder sehr wenige Investoren. Der Bundesverband begründet das mit schwierigen Genehmigungsverfahren und vielen Klageverfahren. Die Bundesnetzagentur fordert die Politik zum schnellen Handeln auf.

Lesezeit: 2 Minuten

Bei der kürzlich abgeschlossenen Ausschreibung für neue Windenergieanlagen an Land haben sich erneut deutlich weniger Projektierer beteiligt als möglich war: Bei einer ausgeschriebenen Menge von 700 Megawatt wurden nur 72 Gebote mit einem Volumen von 499 Megawatt eingereicht. 67 Gebote mit einem Volumen von 476 Megawatt erhielten einen Zuschlag. Elf Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften, berichtet die Bundesnetzagentur. Die meisten Zuschläge gingen nach Niedersachsen und Brandenburg (jeweils 18), sowie nach Nordrhein-Westfalen (12). In dieser Runde erhielten jeweils zwei Gebote für Windstandorte in Bayern und in Baden-Württemberg einen Zuschlag. Fünf Gebote wurden aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen.Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten von 5,24 ct/kWh bis 6,20 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,11 ct/kWh.

„Die erneute deutliche Unterzeichnung von 30 Prozent verfolgen wir mit Sorge. Gemeinsam mit der Branche und den zuständigen Behörden muss an Lösungsansätzen hinsichtlich der Genehmigungssituation gearbeitet werden“, kommentierte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

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Umgenehmigungen und Klagen

Wie der Bundesverband Windenergie berichtet, waren bei dieser Gebotsrunde insgesamt 1.840 Megawatt Wind an Land zur Teilnahme berechtigt. Auf die im Anlageregister gemeldeten 1.840 Megawatt entfallen 914 Megawatt auf Projekte, für die bis 31.12.2016 eine Genehmigung erteilt worden waren, die aber nicht bis 31.12.2018 in Betrieb gegangen sind. Ein relevanter Teil dieser Projekte befindet sich in der Phase der Umgenehmigung und steht damit nicht für Ausschreibungen bereit. Eine Branchenabfrage des BWE zeigt, dass mindestens 750 Megawatt in Klageverfahren stecken. Zusätzlich verlängerten sich die Genehmigungsverfahren zwischen auf inzwischen durchschnittlich 550 bis 800 Tage. Im Verlauf der Verfahren geht gut ein Drittel der beantragten Leistung verloren.

Erschwerend ist, dass für die Ausschreibungen im Februar, Mai und August 2018 eine Änderung des EEG greift. Danach müssen in diesen drei Runden bezuschlagte Projekte bereits innerhalb von 24 Monaten umgesetzt sein. Diese verkürzte Umsetzungsfrist verunsichert die Branche, die zunehmend erleben muss, dass Projekte noch bei Baubeginn beklagt werden.

„Der Ausbau der Windenergie an Land hat sich vom Fehlstart der Ausschreibungen in 2017 noch nicht erholt. Ausschreibungen leisten keinen ausreichenden Beitrag mehr, um den Zubau des Leistungsträgers der Energiewende geordnet und planmäßig abzusichern“, kritisiert BWE-Präsident Hermann Albers. Erforderlich sei ein deutlicher Schub bei den Flächenausweisungen und in der Genehmigungspraxis. Nur dann ließe sich das bereitstehende Volumen signifikant erhöhen. „Bund, Länder und Branche haben in der Fachagentur Wind an Land bereits die Ursache der schleppenden Genehmigungen analysiert. Jetzt gilt es erkannte Ursachen abzustellen“, fordert Albers.

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