Biogasanlagenbetreiber, deren Anlage schon ein wenig „in die Jahre gekommen“ ist und die an einen Weiterbetrieb denken, Landwirte, die eine neue Anlage planen oder Berater von Biogasanlagenbetreibern sollten sich rechtzeitig mit den Voraussetzungen zur Teilnahme am Ausschreibungsverfahren befassen. Denn schon kleine, formale Fehler bei der Anmeldung zu der Ausschreibung können zum Ausschluss führen. Darum bietet die Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen (LEB) am 26.06.2019 den Workshop „Vorbereitung der Ausschreibung für Biogasanlagen“ (Verfahren nach § 39f EEG 2017) in Nienburg an.
Voraussetzungen für die Ausschreibung
In diesem Seminar werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erläutert und auf Fallstricke und Fehlerquellen hingewiesen. Auf Fragen und Probleme der Teilnehmenden gehen die Fachreferenten Dr. H. Loibl, Fachanwalt Regensburg und Torsten Müller, Treurat & Partner, Lüneburg, ausführlich ein.
Am 17.06. gibt es zudem eine „Auffrischungsschulung gemäß TRGS 529“ in Seddiner See (Brandenburg).
Ausführliche Infos zu den Veranstaltungen finden Sie auf der Internetseite www.klimaschutz-leb.de.