Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Vorsicht vor windigen Pachtverträgen!

Vor Beginn des Ausschreibungsverfahrens ist die Nachfrage nach guten Windstandorten stark gestiegen. Sie sollten sich jetzt jedoch nicht von überhöhten Pachtangeboten blenden lassen, rät Hinrich Neumann.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Mai 2017 beginnt ein neues Zeitalter für die Windbranche: Dann startet die Bundesnetzagentur die erste Ausschreibung für Windenergieanlagen. Ab dann können Investoren erstmals nicht genau sagen, wie hoch die Vergütung für die nächsten 20 Jahre ausfallen wird. Alle Bieter werden sich jedoch bemühen, Windstrom möglichst günstig zu produzieren, um ein niedriges, aber dennoch rentables Gebot abgeben zu können.

Dafür müssen sie u.a. höhere Finanzierungskosten kompensieren, denn die Banken werden wegen der unsicheren Vergütungslage einen höheren Risikozuschlag fordern. Außerdem werden sich die Investoren bemühen, mit entsprechender Technik die Kilowattstunde günstig zu produzieren. Schon heute sei die Nachfrage nach hohen Türmen und Rotoren mit großem Durchmesser deutlich gestiegen, berichtet der Bundesverband Windenergie. Und die Investoren werden versuchen, Investitions- und Betriebskosten einzusparen. Der zweitgrößte Kostenblock bei den Betriebskosten ist nach der Wartung (44% der Betriebskosten) die Pacht (22%).


Das Wichtigste zum Thema Energie freitags, alle 4 Wochen per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wie mehrere Projektierer kürzlich auf einer Konferenz in Berlin berichteten, dürften die Pachtzahlungen jedoch nicht sinken, im Gegenteil: Um sich besonders gute Standorte zu sichern, ist die Nachfrage sehr hoch und viele Projektierer winken mit lukrativen Zahlungen.

Doch Vorsicht: Unterschreiben Sie jetzt nicht vorschnell einen Pachtvertrag. Die Konditionen werden sich ändern. Dazu sollten Sie auch das Kleingedruckte lesen. Anders als früher dürften Flächennachbarn ohne Mühlenstandort nicht mehr so einfach eine Pacht erhalten.


Und ob auf Ihren Flächen eine Mühle stehen wird, wird sich erst viel später im Genehmigungsverfahren herausstellen. Auch sind zuschlagsabhängige Pachten im Gespräch, bei denen Sie erst wissen, wie viel Sie bekommen, wenn die Ausschreibung gelaufen ist und der Projektierer einen Zuschlag auf sein Gebot erhalten hat. Mit Ihrer Unterschrift ist auch noch lange nicht gesagt, ob Sie das Geld jemals erhalten, da unsicher ist, ob der Windpark überhaupt eine Ausschreibung gewinnt. Lassen Sie sich daher von dem Unternehmen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung geben und fragen Sie den Bauernverband, den Bundesverband Windenergie, wind-erfahrene Berufskollegen oder andere Organisationen, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt.


Viel sinnvoller ist es ohnehin, mit regionalen, landwirtschaftsnahen Planungsbüros zu überlegen, ob Sie sich nicht an einem Bürgerwindpark beteiligen sollten – entweder als reiner Verpächter oder sogar als Anleger. Diese Option ist zwar weitaus schwieriger als bisher, aber nicht völlig unmöglich und setzt viel stärker auf die Akzeptanz von allen Landwirten und Bürger in der Region, als es Projekte auswärtiger Geldgeber tun.

Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.