Der Wechsel von festen Einspeisevergütungen hin zum Ausschreibungsverfahren ab dem Jahr 2017 wird viele Bürgerprojekte zurückdrängen. Auch könnte Deutschland seine Vorreiterrolle beim Umbau der Energieversorgung verlieren, waren sich die meisten Referenten aus Politik, Wirtschaft und Verbänden beim 2. Windbranchentag in Niedersachsen einig. Zu der Großveranstaltung waren am Mittwoch, 04. November 2015, über 700 Teilnehmer ins Hannoversche Congress Centrum gekommen.
Sie erfuhren, dass selbst die niedersächsische Landesregierung erhebliche Bedenken gegenüber dem neuen Versteigerungssystem hat. So sieht Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Stefan Wenzel (Grüne) die Gefahr, dass nur noch wenige finanzstarke Unternehmen künftig Windparks errichten werden. „Wir kommen jetzt zwar aus dem europäischen Behhilfe- und Wettbewerbsrecht nicht ohne weiteres heraus. Aber wir wollen alles tun, um die Akteursvielfalt zu erhalten“, machte er deutlich. Denn Bürger, Landwirte und Genossenschaften hätten in der Vergangenheit das Monopol der großen Stromkonzerne aufgebrochen. Ohne sie wären wir in der Energiewende längst noch nicht soweit wie heute. Wenzel forderte daher, dass der Bund den Spielraum mit der "De-Minimis-Regelung" nutzt, den die EU-Umweltbeihilfeleitlinie den einzelnen Mitgliedsstaaten lässt. Dazu gehört, dass Windparks mit weniger als 6 Megawatt (MW) Leistung bzw. mit weniger als 6 Anlagen nicht in das Ausschreibungsverfahren fallen, sondern weiterhin eine feste Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)erhalten. Genauso sprach er sich dafür aus, dass das Ausschreibungsvolumen mindestens bei 4,5 Gigawatt (GW) liegen müsse, also deutlich über dem derzeitigen Ausbaukorridor von 2,4 bis 2,6 GW, wie er im aktuellen EEG 2014 festgelegt ist. „Wir wissen aber, dass wir dabei beim Bundeswirtschaftsministerium ein dickes Brett bohren müssen“, betonte Wenzel.
Auch Bremens Bürgermeister und Senatspräsident Dr. Carsten Sieling warnte: „Was hilft es, wenn man bei der Ausschreibung nur eine eventuelle Kostensenkung im Blick hat, aber hinterher die Akteursvielfalt wegbricht?“ Sieling versprach, dass sich Bremen zusammen mit Niedersachsen und anderen Partnern im Bundesrat für Energiegenossenschaften und andere Bürgerbeteiligungsformen stark machen werde.
Auch der Bundesverband Windenergie (BWE) setzt sich für die Anwendung der De-Minimis-Regelung (6 MW/6 Anlagen) ein. „Die EU hat sie extra geschaffen, weil sie erkannt hat, dass bei Ausschreibungen kleine und mittlere Akteure gefährdet sind“, erklärte BWE-Vizepräsident Jan Hinrich Glahr. Wenn ausgerechnet Vorreiter Deutschland die Regel nicht anwende, wäre die Regelung europaweit bedeutungslos. „Das Bundeswirtschaftsministerium hat aber schon betont, dass es die Regel für nicht anwendbar hält. Wir bleiben trotzdem bei der Forderung, Windparks mit weniger als 6 MW und weniger als 6 Anlagen von den Ausschreibungen auszunehmen“, gab sich Glahr kämpferisch.