An der ost- und nordfriesischen Nordseeküste drehen sich noch hunderte von Anlagen aus der Pionierzeit der 90er Jahre, darunter Anlagen von Herstellern, die es längst nicht mehr gibt wie AN Bonus, Tacke, Nordtank oder Südwind. Betreiber sind überwiegend Landwirte, die eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kassieren – noch. Denn am Ende des Jahres 2020 endet sie der Vergütungszeitraum. Betroffen sind alle Anlagen, die vor dem Jahr 2000 am Netz waren oder in dem Jahr ans Netz gingen. Denn im April 2000 ist das EEG erstmals in Kraft getreten. Über die Altanlagenregelung wurden alle Anlagen, die zu der Zeit schon Strom produziert haben, mit Anlagen gleichgestellt, die im Jahr 2000 ans Netz gingen. Laut Bundesverband Windenergie (BWE) waren das zu der Zeit knapp 10.000 Anlagen.
Viele Anlagen wurden in den folgenden Jahren durch größere, leistungsstärkere Anlagen ersetzt. Doch es gibt auch Gründe, die aus Betreibersicht gegen dieses Repowering und für den Weiterbetrieb sprechen:
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind sehr kompliziert geworden.
- Wer jetzt noch nicht repowert hat, wird mit einer neuen Anlage wahrscheinlich auch kein EEG mehr erleben: Die Bundesregierung plant ab dem Jahr 2017 den Einstieg in ein Ausschreibungsmodell.
- Die Diskussionen um pauschale Abstände wie die 10H-Regelung in Bayern verunsichern viele Betreiber.
- Viele Altanlagen sind technisch noch in gutem Zustand.
Beim Thema Weiterbetrieb denken viele Betreiber nur an die auslaufende EEG-Vergütung. „Aber das ist nur ein Aspekt von vielen“, weiß sie. Worum sich die Betreiber heute noch kümmern sollten:
- Betriebserlaubnis der Anlagen (Typenprüfung),
- Versicherungsschutz,
- Baugenehmigung,
- vorausschauende Wartung,
- Nutzungsverträge
- Netzanschluss und Vermarktung.