+ Antworten
Seite 2 von 149 12341252102 ...
Ergebnis 11 bis 20 von 1481
  1. #11
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    17.03.2011
    Beiträge
    1.105
    kurz: Was mir nützen soll, muss ich auch behaupten und beweisen.

    :woohoo: :laugh: :woohoo: :laugh:





    http://de.wikipedia.org/wiki/Beweislast

    Normalerweise trägt jede Partei im streitigen Zivilprozess die Beweislast für Tatsachen, die zum Tatbestand einer ihr günstigen Rechtsnorm gehören[1] (kurz: Was mir nützen soll, muss ich auch behaupten und beweisen.). Daher ist die Verteilung der Beweislast häufig im materiellen Zivilrecht (insbesondere im BGB) begründet, denn dieses enthält Anspruchsgrundlagen, Hilfsnormen, Einreden und Einwendungen. Die Tatsachen, die den Tatbestand einer Anspruchsnorm (zum Beispiel: Abschluss eines Kaufvertrages) ausfüllen, muss regelmäßig die Partei, die aus ihr einen Anspruch (im Beispiel etwa auf Zahlung eines Kaufpreises), vortragen (Beibringungsgrundsatz) und – wenn der Gegner sie bestreitet – beweisen. Der Gegner muss dagegen behaupten und beweisen, dass ihm etwaige Gegenrechte oder Einwände (z. B. die Erfüllung, § 362 BGB - er habe schon gezahlt usw.) zustehen.

    Objektive Beweislast und Beweisführungslast decken sich im Zivilprozess oft, d.h. sie treffen dieselbe Partei. Die Beweisführungslast kann indessen auf die Beweisgegnerin wechseln, wenn die beweisbelastete Partei Beweismittel einbringt, die die Überzeugung des Gerichts zu begründen vermögen. Diesfalls liegt es an der Beweisgegnerin, diese Überzeugung wieder zu beseitigen. Die Beweislast steuert gleichzeitig die Beweisaufnahme und die Beweiswürdigung: Die beweisbelastete Partei muss zunächst den Hauptbeweis führen. Er ist erbracht, wenn das Gericht den vom Gesetz geforderten Grad an Überzeugung von der Richtigkeit der Beweisbehauptung gewonnen hat (in der Regel volle Überzeugung, teils aber auch bloße Glaubhaftmachung). Erst dann muss die Beweisgegnerin den Gegenbeweis führen – die Beweisführungslast hat damit gewechselt. Der Gegenbeweis ist erbracht, wenn die Beweisgegnerin den geforderten Grad an Überzeugung des Gerichts verhindert; dazu genügt es beim Regelbeweismaß der vollen Überzeugung, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Beweisbehauptung gesät werden. Der Hauptbeweis ist dann erschüttert. Misslingt schon der Hauptbeweis, unterlässt das Gericht eine Beweisaufnahme über den Gegenbeweis, weil die Beweisführungslast nie auf die Beweisgegnerin gewechselt hat.

    Bei Gerichtsverfahren, für die der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, wie etwa im Verwaltungsprozess, gewinnt die materielle Beweislast besondere Bedeutung, da sie auch hier streitentscheidend ist, während aufgrund der Amtsermittlung der formellen Beweislast keine Bedeutung zukommt. Die Parteien sind dennoch aufgefordert, im eigenen Interesse die zu ihren Gunsten wirkende Tatsachenermittlung nach Kräften zu unterstützen.

    Juristen bezeichnen verbleibende Zweifel innerhalb einer Beweiswürdigung oder die dortige Unentscheidbarkeit zwischen mehreren Möglichkeiten auch als non liquet.

    Von einer Beweislastumkehr spricht man, wenn nicht der Anspruchsinhaber die Voraussetzungen seines Anspruchs beweisen muss, sondern der Gegner deren Fehlen. Eine Beweislastumkehr beruht zumeist auf einer gesetzlichen Vermutung.
    Beispiel: Klagt ein Kläger auf Kaufpreis, so muss er die Einigung über die Höhe des von ihm verlangten Kaufpreises beweisen, wenn der Beklagte eine dahingehende Einigung bestreitet. Legt der Kläger allerdings einen schriftlichen Kaufvertrag mit entsprechendem Inhalt vor, so muss nunmehr der Beklagte, sofern er die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit nicht widerlegen kann, beweisen, dass der dort niedergelegte Kaufpreis falsch angegeben ist.

    Tatsächliche Vermutung und Anscheinsbeweis führen nicht zu einer Umkehr der (objektiven) Beweislast, sondern zu einer Umkehr der Beweisführungslast.

  2. #12
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    17.03.2011
    Beiträge
    3.355
    Ach Reinhard,

    leider schaust Du wieder so pessimistisch ins Neue Jahr wie Du durchs alte gegangen bist.

    Bitte erwarte nicht, dass wir Milcherzeuger dies genauso tun. Als Betriebsleiter bringt man besser einen Blick mit, der positiv in die Zukunft schaut, ansonsten sollte man seinen Betrieb lieber gleich zu machen.

    Keiner, wirklich niemand, zwingt Dich, diese Milch zu kaufen. Also entspann Dich wieder.

    Wir schauen einfach mal in einem Jahr, was aus der Marke, den Lieferanten und aus dem gesamten Markt geworden ist.

    Bis dahin wünsche ich den Beteiligten viel Erfolg und hoffe, dass sich das Projekt schnell ausweiten wird.

    Kirsten

    PS: Wenn ein anderer Hersteller behauptet, seine Milch sei \"lecker\", heisst das dann, Reinhard, dass die ganze restliche Milch nicht lecker ist?

  3. #13
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    17.03.2011
    Beiträge
    3.480
    Hat sich erledigt, Kirsten war wieder mal schneller als ich. Und ihr Beitrag ist auch netter als meiner

  4. #14
    Josef Melkmalschön
    Gast
    In der Tageszeitung stand bei uns drinne das Mengen der Fairen milch die verkauft worden sind sehr überschaubar sind! Ich meine das ich es auch mal hier auf topagrar oder in Agrarheute gelsesn habe, bin mair aber nicht sicher!
    Durch die Blume gesagt heißt das der verkauf wohl sehr unter den Erwartungen liegt!

    Finde ich persönlich Schade, aber man kann die leute nicht Zwingen.

  5. #15
    Benutzer
    Registriert seit
    17.03.2011
    Beiträge
    43
    In Österreich ist dieser Versuch schon vor Jahren mißglückt. Trotzdem sollten wir nicht selbst alles zerreden, sondern mal positiv drauf schauen.
    Ich wünsche der Sache alles Gute.

  6. #16
    stallbauer
    Gast
    ....ich bitte dich Kirsten, wer diese Sätze:
    Respekt vor Mensch und Tier
    Die Milch ist immer nur so gut, wie es den Kühen geht. Wir lieben unsere Milchkühe. Wir halten sie artgerecht und geben ihnen natürliches, gentechnikfreies Grünfutter. Das schmeckt den Tieren gut und sorgt dafür, dass unsere Milch besonders wertvoll ist.


    in die Website schreibt und damit ausdrücklich eine Verbraucher - Aufklärung meint, der ist für mich mehr als unglaubwürdig, abgesehen von der Richtigkeit der Behauptung. Man könnte rechtlich daraus schnell eine Vorteuschung falscher Tatsachen formulieren...
    Der Werbespruch \"Lecker\" ist dagegen sogar richtig, weil subjektiv und nicht suggestiv.

    Ich fass es nicht....

    Und mein Kommentar hat nichts mit Pessimismus zu tun sondern eher mit Realismus gegenüber einer vermeintlich guten Idee.

    R. Seevers

    Kirsten Wosnitza schrieb:
    Ach Reinhard,

    leider schaust Du wieder so pessimistisch ins Neue Jahr wie Du durchs alte gegangen bist.

    Bitte erwarte nicht, dass wir Milcherzeuger dies genauso tun. Als Betriebsleiter bringt man besser einen Blick mit, der positiv in die Zukunft schaut, ansonsten sollte man seinen Betrieb lieber gleich zu machen.

    Keiner, wirklich niemand, zwingt Dich, diese Milch zu kaufen. Also entspann Dich wieder.

    Wir schauen einfach mal in einem Jahr, was aus der Marke, den Lieferanten und aus dem gesamten Markt geworden ist.

    Bis dahin wünsche ich den Beteiligten viel Erfolg und hoffe, dass sich das Projekt schnell ausweiten wird.

    Kirsten

    PS: Wenn ein anderer Hersteller behauptet, seine Milch sei \"lecker\", heisst das dann, Reinhard, dass die ganze restliche Milch nicht lecker ist?

  7. #17
    Detert
    Gast
    Josef du verwechselt das mit der bauernmilch. Die faire Milch ist gerade erst am Start. Der Unterschied das b ei der faire Milch ein Programm hintersteht, bei vielen anderen wird nur auf die Mitleidstour gemacht.
    detert

  8. #18
    Josef Melkmalschön
    Gast
    Mist hast recht, habe das verwechselt.

  9. #19
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    17.03.2011
    Beiträge
    576
    Prinzipiell find ich die Idee gut.
    Aber schlimm wird es, wenn die Versprechen nicht eingehalten werden, weil dann nämlich die weiße Linie komplett verdammt wird und in Mißkredit gebracht wird.
    Ein Beispiel: Die faire Milch soll jeweils von Milchbauern aus dem Bundesland kommen, in dem die faire Milch verkauft wird, (siehe homepage, dort \"fair zum Verbraucher\").
    Wie soll das klappen? Soll die faire Miolch gesondert erfaßt werden? Über welche Molkereien?

  10. #20
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    17.03.2011
    Beiträge
    20
    Ja, Bernhard
    die Milch wird in jedem Bundesland gesondert erfasst.
    Die Erfassung macht eben KEINE Molkerei sondern die MVS.
    Ich denke man sollte, unabhängig der Zugehörigkeit von Verbänden, dem Projekt eine Chance geben.

    Norbert Niedermaier

top agrar-Shop

  • top agrar-Shop

    Die top agrar-Welt

    Ob Fachbücher, DVDs oder die beliebten Cartoons von Uli Schnitkemper als Bettwäsche oder Badetuch. Im top agrar-Shop gibts alles auf einen Klick... Eingang


Schon gesehen?

traktorpool

weitere Angebote