Hallo Treffler
Hallo Herr Severs,Hallo Herr Berkner
Als Nachspann zur Anfrage vom 29.05.2009
-der Stall wurde wie Herr Severs sagte nach der Ammoniak-Richtlinie geprüft.
-Prüfung durch die LUBW (Landesanstalt für Umwelt,Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) in Karlsruhe
hat mit Austal 2000 geprüft. Prüfanfrage kam vom VGH Mannheim
-Ergebnis:an allen Stellen am Waldrand unter7,5 ug Ammoniak/m³ Luft (Grenzwert 10ug/m³ )
-Baugenehmigung nach Prüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart wieder erteilt.
-Kläger klagt erneut.
-Kläger verliert vor dem VG Stuttgart,Urteil eindeutig
-Kläger beantragt Revision vor den VGH Mannheim
-Kläger fordert Baustop
Nun zur Frage : ist es relevant wer die Prüfung nach Austal 2000 durchgeführt hat.

Ps:intressant wird wird erst wer den Schadenersatz für die 6 Jahre Zeitverzögerung bezahlt, Land oder der Kläger.


Andreas Hofer