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Baugenehmigung für mobile Hühnerställe?

Verbraucher schätzen Eier aus artgerechter mobiler Freilandhaltung. Ob ein Hühnermobil eine Genehmigung benötigt, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein voll ausgestatteter mobiler Stall, gesunde Tiere und attraktive Vermarktungsmöglichkeiten: Viele Landwirte, besonders Direktvermarkter, liebäugeln mit einem Hühnermobil. Denn ein mobiler Stall ist öffentlichkeitswirksam und die Vorteile dieser Haltung springen direkt ins Auge: Die Investitionskosten halten sich im Rahmen, die Tiere haben ausreichend Auslauf und hofnahes Grünland wird genutzt.

Womit viele Bauernfamilien allerdings nicht rechnen, sind die Genehmigungshürden. Die Rechtslage ist in jedem Bundesland anders geregelt: In Nordrhein-Westfalen z.B. hängt die Baugenehmigungsfreiheit von der Anzahl der Tiere ab, in Rheinland-Pfalz von der Fläche des Stalls. Hessische Landwirte müssen das Hühnermobil spätestens nach zwei Monaten zu einem neuen Standort ziehen, in Bayern ist ein Ortswechsel erst nach drei Monaten erforderlich. Wie weit die Landwirte das Mobil versetzen, entscheiden sie selbst. Es sollte jedoch ein deutlicher Standortwechsel erkennbar sein.

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Teilweise Genehmigungsfrei

Relativ einfach lassen sich derzeit Hühnermobile in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz verwirklichen. Halten Landwirte die in der nebenstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen ein, benötigen sie keine Baugenehmigung. Aber Vorsicht: Gehen die Ställe über die Grenzen hinaus, muss in Bayern jeder Standort einzeln genehmigt werden. In den anderen Ländern ist eine Genehmigung für mehrere Standorte möglich.

Aufwendiger ist der Betrieb von Hühnermobilen in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Hier ist eine Baugenehmigung, unabhängig von der Größe des Stalls, Pflicht. Positiv ist jedoch, dass die Landwirte den Antrag in allen Ländern direkt für mehrere Standorte stellen können. In Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren mit einer Entscheidungsfrist von drei Monaten die Regel. Im Saarland gibt es keine einheitliche Regelung. Hier beurteilt die untere Bauaufsicht individuell.

Ansprechpartner für die Landwirte sind in allen Bundesländern die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Vorher informieren

Das Interesse an den Hühnermobilen ist regional unterschiedlich. Jutta van der Linde, Geflügelberaterin der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, spricht von einer „ungebrochenen Nachfrage“. Jörg Böhmfeld, Berater für Schwein und Geflügel der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, hingegen beobachtet ein abnehmendes Interesse.

„Der Trend in Rheinland-Pfalz geht heute wieder zu festen Anlagen“, erklärt er. Problematisch sei die unterschiedliche Auffassung der Behörden z.B. hinsichtlich Emissionen aus der Freilandhaltung. „Hier wird auch ohne verpflichtende Baugenehmigung individuell entschieden“, erklärt Böhmfeld.

Jutta van der Linde fällt auf, dass sich viele Landwirte ohne ausreichende Sachkunde in der Geflügelhaltung für ein Hühnermobil entscheiden. Neben der Kenntnis über die baurechtlichen Vorgaben sei auch ein Vermarktungsplan wichtig. Betreiber von Hühnermobilen sollten sich vor der Anschaffung überlegen, wie und zu welchem Preis sie die Eier absetzen können. „Ich rate den Landwirten, sich genaue Gedanken zu machen, wie sie die Hühnermobile wirtschaftlich in den Betrieb integrieren möchten“, so van der Linde. Dazu bieten die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg Seminare an.

Wie es mit der Wirtschaftlichkeit der mobilen Hühnerställe aussieht, und ob sie sich für die Erzeuger lohnen, lesen Sie hier:

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