Fachkraft Agrarservice (Meister/in)
Voraussetzungen
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Fachkraft Agrarservice und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, in Unternehmen des Agrarservice, des Pflanzenbaus mit Serviceangeboten oder vergleichbaren Unternehmen nachweist.
Die Meisterprüfung
Die Meisterprüfung umfasst die Prüfungsteile
- Pflanzenproduktion, Verfahrens- und Agrartechnik, Dienstleistungen
- Betriebs- und Unternehmensführung
- Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.
Die Prüfung wird praktisch, schriftlich und mündlich durchgeführt. In allen 3 Prüfungsteilen ist zudem eine schriftliche Prüfungsklausur zu fallbezogenen Fragestellungen zu bearbeiten. Hierfür stehen jeweils 3 Stunden zur Verfügung.
Einen Vorbereitungslehrgang hierfür bietet der
Bundesverband der Lohnunternehmer in Land- und Forstwirtschaft e.V. an.
Die Meisterprüfung wird bundesweit von der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen durchgeführt, auf deren Internetseiten weiterführende Informationen erhältlich sind.

Ausbildungskosten
Für den Besuch der Vorbereitungslehrgänge sind Lehrgangsgebühren zu bezahlen, für die Prüfung selbst Prüfungsgebühren. Weitere Kosten entstehen für Arbeitsmaterialien und Fachliteratur.
Verdienst
Als Meister bzw. Meisterin kannst Du brutto zwischen € 2.199 und € 2.379 pro Monat verdienen (BERUFENET, Stand: Juli 2012).
Leserkommentare
Keine Kommentare vorhanden
Zum Schreiben eines Kommentars loggen Sie sich bitte ein!