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Preise für die besten Biomethan-Projekte

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08.09.2010
 

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Biogasanlage mit Gasaufbereitung in Hessen.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) prämiert auch in diesem Jahr wieder Vorreiter auf dem Biomethanmarkt, die die Marktentwicklung von Biogas im Erdgasnetz vorangetrieben haben. Gesucht werden vorbildliche Projekte zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz sowie innovative Produkte, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Konzepte rund um die Biogaseinspeisung. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2010, die Preisträger werden im Rahmen der Biogaspartner-Konferenz am 2. Dezember in Berlin ausgezeichnet. Weitere Informationen zur Teilnahme unter www.biogaspartner.de   



Erstmalig vergibt die dena in diesem Jahr Preise in drei Kategorien: Für die Auszeichnung "Biogaspartnerschaft des Jahres" können sich Betreiber und Eigentümer von Anlagen zur Biogaseinspeisung ins Erdgasnetz bewerben. Mit dem "Innovationspreis" werden innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Konzepte prämiert. Vorbildliche Biogasangebote von Versorgern, Stadtwerken und Händlern werden mit dem "Biogasprodukt des Jahres" ausgezeichnet. 

Weitere Informationen zur Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz stellt die dena ebenfalls im Rahmen des Projekts "biogaspartner" unter www.biogaspartner.de  bereit. 


 

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Bioethanolbranche begrüßt Energiekonzept des Bundes

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08.09.2010
 

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Die Bioethanolbranche setzt sich für höhere Beimischquoten ein. Foto: Saab Deutschland
In ihrem am 6. September vorgestellten Entwurf eines Energiekonzepts betont die Bundesregierung die Bedeutung von Biokraftstoffen für die Mobilität der Zukunft und spricht sich für eine höhere Beimischung von Bioethanol zu Benzin aus. Die Ankündigung der Bundesregierung, die Umstellung des Biokraftstoffquoten­systems auf CO2-Vermeidungsquoten vorzuziehen, bewertet der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBE) als einen wichtigen Schritt, um das CO2-Vermeidungspotenzial von Biokraftstoffen voll auszuschöpfen. Die deutsche Biokraftstoffwirtschaft hat dies bereits im März dieses Jahres in einem gemeinsamen Memorandum gefordert.

Der BDBE unterstützt die im Energiekonzept angekündigte Förderinitiative für die Weiterentwicklung von Biokraftstoffen. Technologien zur Erzeugung beispielsweise von Bioethanol aus Reststoffen befinden sich in der Entwicklungsphase, sind derzeit aber noch nicht marktreif. Die bereits heute verfügbaren Biokraftstoffe wie Bioethanol aus Getreide und Zuckerrüben erfüllten die EU-Nachhaltigkeitskriterien und würden den wesentlichen Beitrag leisten, um das EU-Ziel von mindestens 10 Prozent erneuerbaren Energien im Verkehr bis 2020 zu erreichen.

 

 

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Feuchtgetreide mit Solarenergie trocknen

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07.09.2010
 

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Kollektoranlage auf dem Dach des LfL-Gebäudes. Foto: LfL
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) nutzt seit diesem Sommer am Standort Freising die Kraft der Sonne für eine solare Trocknungsanlage. Diese dient hauptsächlich zur Feuchtigkeitsreduzierung von pflanzlichen Produkten, wie Getreide, Gräser, Raps und Mais, die für Forschungsarbeiten gezüchtet werden. Der Heizenergiebedarf der Trocknungsanlage beträgt jährlich rund 1.000 Megawattstunden. Davon lassen sich durch Solarenergienutzung künftig rund 30 Prozent Wärmeenergie und somit 30.000 Euro Heizkosten einsparen. Der CO2-Ausstoß wird somit pro Jahr um rund 60 Tonnen gesenkt.

Auf der Groblagerhalle der LfL sind insgesamt 300 Quadratmeter Luftkollektoren auf dem Süddach direkt über der schon bestehenden Trocknungsanlage installiert worden. Sobald die Sonne scheint, erwärmt sich die Luft im Kollektor um bis zu 40° Celsius. Ein Kanalnetz sorgt dafür, dass die Zuluft weitergeleitet wird. Über Jalousienklappen-Auslässe gelangt die Trocknungsluft zu den pflanzlichen Produkten, die in Kisten, offenen Säcken oder als Schüttgut lagern. Die Regulierung der Temperatur erfolgt über ein Einstelltableau, während sich die Luftmenge bedarfsabhängig durch einen zweistufigen Ventilatormotor regelt.

Gerade bei niedrigen Kollektortemperaturen können mit Solar-Luftkollektoren maximale Wirkungsgrade von bis zu 80 Prozent erreicht werden. Solar-Luft-Systeme liefern pro Quadratmeter Kollektorfläche jährliche Solarerträge von bis zu 700 Kilowattstunden. Aufgrund der relativ niedrigen Prozesstemperaturen von üblicherweise 40 bis 60 °C sind Trocknungsprozesse in der Land- und Forstwirtschaft für die solare Lufterwärmung besonders geeignet.

Die Installation der Solar-Trocknungsanlage an der LfL wurde im Rahmen des Sonderprogrammes „Energetische Sanierung Staatlicher Gebäude“ des Freistaates Bayern zur finanziellen Förderung ausgewählt. Als laufende Daueraufgabe untersucht die Betriebstechnik der LfL Möglichkeiten zur Energieeinsparung in der Gebäude- und Prozesstechnik. Vielversprechend war daher die Idee, bisher konventionell mit Fernwärme erwärmte Trocknungsluft künftig über Solarluftkollektoren zu erwärmen. Wichtige Voraussetzungen für das Gelingen des Projekts waren dabei die vorhandene Dachgröße, die günstige Dachausrichtung und die Möglichkeit, die Anlage in die bestehende Anlagentechnik einbinden zu können.

 

 

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Abschaltung von Ökostrom-Anlagen: Neuer Leitfaden

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07.09.2010
 

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Windparks werden schon heute kurzfristig vom Netz genommen.
Die Bundesnetzagentur hat Ende August einen Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Gegenstand des Einspeisemanagements ist die zeitweilige Abschaltung z.B. von Wind-, Solarenergie- oder Biogasanlagen auf Anforderung des Netzbetreibers bei einer Überlastung des Netzes. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, dem Einspeiser, der seine Einspeiseleistung reduziert hat, eine Entschädigung zu zahlen.

"In unserem Leitfaden erläutern wir die Rangfolge, nach der die Erzeuger aufgrund der Aufforderung des Netzbetreibers ihre Einspeiseleistung reduzieren müssen. Hierbei ist eine optimale Nutzung der Netze für die größtmögliche Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien sichergestellt, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Zudem wird im Leitfaden dargestellt, wie sich die Höhe der Entschädigungszahlungen berechnet und wie diese Zahlungen bei der Ermittlung der Stromnetzentgelte berücksichtigt werden können“, so Kurth. „Die geplanten Regelungen gewährleisten dem Einspeiser eine angemessene Vergütung für die Dauer der Leistungsreduzierung ohne den Netznutzer übermäßig zu belasten."

Die Marktteilnehmer können nun bis Anfang Oktober 2010 zu den Vorschlägen Stellung nehmen. Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur .

 

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Konzepte für die Direktvermarktung von Strom

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06.09.2010
 

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Biogasanlage
In Deutschland werden zunehmend erneuerbare Energieträger und dezentrale Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen die Netze mit Strom versorgen. Noch hängt deren Erfolg stark von Subventionen und Einspeisevergütungen ab. Aber schon heute gibt es technische und wirtschaftliche Konzepte für einen intelligenten Energiemix, der ohne Förderung auskommt. Ein europäisches Team aus Forschern, Energieerzeugern und Dienstleistern hat diese unter dem Titel »Market Access for Smaller Size Intelligent Electricity Generation (MASSIG)« erarbeitet.

Im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten Projekts untersuchten Wissenschaftler des Fraunhofer ISE gemeinsam mit Projektpartnern, wie Strom aus dezentralen und umweltfreundlichen Erzeugern bedarfsgerecht und kostendeckend am liberalisierten Strommarkt bereitgestellt und vermarktet werden kann. Die zentrale Frage hierbei war: Wie können kleine und mittlere Stromerzeuger (bis einige MW) in große Märkte eintreten?

Das Projektteam wählte exemplarisch die Zielländer Dänemark, Deutschland, Großbritannien und Polen aus. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen, regulatorischen und technischen Rahmenbedingungen und Anforderungen wurden die länderspezifischen Marktchancen – mittels Gewinn- und Verlustberechnungen – analysiert und aus den Ergebnissen Maßnahmen für einen erfolgreichen Markteintritt abgeleitet. »Insbesondere wenn sich mehrere regional verteilte Stromerzeuger zusammenschließen und intelligente Stromprodukte am Markt anbieten, können sie gegenüber großen konventionellen Anbietern durchaus konkurrenzfähig sein«, erläutert Dr. Thomas Erge, Projektleiter am Fraunhofer ISE.

Ein Schlüssel hierfür ist neben der reinen Stromlieferung auch das Anbieten zusätzlicher Dienstleistungen, die beispielsweise zur Beseitigung kurzfristiger Ungleichgewichte im Stromnetz beitragen, wie die Lieferung sogenannter Regelenergie. Auch alternative Stromversorger können bei intelligenter Betriebsführung zu solchen Dienstleistungen beitragen und hiervon profitieren.

Zu den sieben europäischen Projektpartnern zählte auch badenova WÄRMEPLUS. Die Tochterfirma des regionalen Energieversorgers badenova betreibt Blockheizkraftwerke (BHKW) und beliefert Zehntausende von Kunden in Südwestdeutschland mit Wärme und Kälte. Gemeinsam mit diesem Industriepartner wurde ein Konzept erarbeitet, das auch nach Auslaufen der Förderung gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) einen rentablen Betrieb der bestehenden BHKW ermöglicht. In der konkreten Umsetzung bedeutet dies, dass badenova WÄRMEPLUS zukünftig einerseits Strom am Markt vertreiben wird, gleichzeitig Regelenergieprodukte für den Abruf durch die Übertragungsnetzbetreiber anbietet und somit hilft, die Stromnetze stabil zu halten. »Die Projektarbeit hat uns vielversprechende Lösungsansätze für unser Unternehmen aufgezeigt. Deutlich wurde, dass sich die Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung auch unter den aktuell schwieriger gewordenen Bedingungen weiterhin auszahlen kann – wenn, wie hier gezeigt, intelligente Vermarktungsstrategien umgesetzt werden«, so Klaus Preiser, Geschäftsführer badenova WÄRMEPLUS.

Weitere Fallbeispiele sowie der Abschlussbericht stehen auf der Projektwebseite http://www.iee-massig.eu zum Download zur Verfügung.

 

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Atomkraftwerke sollen bis zu 14 Jahre länger laufen

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06.09.2010
 

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Foto: aboutpixel/savir

Deutschlands Atomkraftwerke sollen bis zu 14 Jahre länger am Netz bleiben als geplant. Auf dieses Ergebnis einigten sich gestern Nacht Vertreter der Regierung. Damit legt die Koalition aus CDU/CSU und FDP ihren monatelangen Streit um die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke bei.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) erläuterte zusammen mit Bundeswirtschaftminister Rainer Brüderle (FDP) gestern Nacht vor der Presse die Einzelheiten: Demnach sollen ältere Kraftwerke acht Jahre länger Strom erzeugen dürfen, neuere 14.

Im Gegenzug müssen die Kraftwerksbetreiber bis zu 15 Milliarden für den Ausbau der erneuerbaren Energien zahlen. Zudem kommt auf die Energieriesen eine Brennelementesteuer zu, die allerdings auf sechs Jahre befristet wird.

Damit steht fest: Das letzte Atomkraftwerk wird vermutlich im Jahr 2040 vom Netz gehen. Die Rot-Grüne Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte hingegen in ihrem Atomausstiegs-Szenario das Abschalten des letzten Meilers auf das Jahr 2025 datiert.

Ob die Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) ihren Kompromiss allerdings tatsächlich so in die Tat umsetzen kann, ist fraglich. Vor allem die Frage, ob der Bundesrat dem Beschluss zustimmen muss, ist umstritten. Bereits im Vorfeld gab es dazu verschiedene juristische Gutachten mit gegensätzlichen Ergebnissen.

Die Opposition kündigte gestern Nacht an, vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen den aus ihrere Sicht "faulen Kompromiss" zu klagen. Man müsse bei einer Verlängerung der Laufzeiten von mehr als zehn Jahren den Bundesrat einschalten, so die Begründung. Merkel will hingegen die Länderkammer umgehen, weil sie dort eine Schlappe befürchten muss. Denn CDU/CSU und FDP haben dort keine Mehrheit.

 

 

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Neue-Energien-Branche kritisiert Atomkompromiss

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06.09.2010
 

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SPD-Chef Siegmar Gabriel

Die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke um bis zu 14 Jahre wird von Politikern und Vertretern der Neuen-Energien-Branche ganz unterschiedlich bewertet.

Das Nachrichtenmagazin der Spiegel zitiert unter anderem Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) mit den Worten: Die Koalition habe ein energiepolitisches Gesamtkonzept für die nächsten Jahrzehnte erstellt. Der Minister sprach demanch von einem "großen Erfolg" für die langfristige Versorgung der Bürger mit erneuerbarer Energie: "Der Fahrplan in das Zeitalter der erneuerbaren Energie ist aufgestellt." Es gebe dafür jetzt eine seriöse langfristige Finanzierung. Auch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis und stimmte damit nach einem monatelangem Streit um die Laufzeitverlängerung seinem Kollegen Röttgen zu.

Dagegen wetterte Siegmar Gabriel von der SPD gegen den Kompromiss und sprach von einem "schwarzen Tag für die Energiepolitik". Der Spiegel schreibt: Die Koalition aus Union und FDP habe sich von den großen Stromkonzernen unter Druck setzen lassen, damit diese weiter täglich Millionen an Zusatzgewinnen einstreichen könnten, kritisierte er (Siegmar Gabriel, Anmerkung der Redaktion) in der ARD.

Björn Klusmann, Geschäftsführer des Bundesverbandes für Erneuerbare Energien sagt gegenüber der Frankfurter Rundschau: "Jetzt ist die Katze aus dem Sack, und die schwarz-gelbe Regierung zeigt, wie rückschrittlich sie in Energiefragen ist." Die Laufzeitverlängerung von bis zu 14 Jahre behindere den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das sei kein fairer Wettbewerb. Im Gegenteil: Monopolartige Strukturen würden auf Jahrzehnte zementiert.

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Bundesumweltministerium fördert Flottenversuch von Daimler

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03.09.2010
 

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Foto: BMU

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Ursula Heinen-Esser, hat gestern Nachmittag in Berlin einen Feldversuch mit 50 Elektrotransportern der Daimler AG gestartet. Die umweltfreundlichen Vito E-Cell Fahrzeuge werden an mehreren Einsatzorten bei Großflottenbetreibern im Lieferverkehr auf ihre Alltagstauglichkeit hin erprobt. Mit einem Gesamtvolumen von über 22 Millionen Euro ist es eines der größten Förderprojekte zur Elektromobilität im Rahmen des Konjunkturpakets II.  

Viele Fahrten auf kurzer Strecke, häufiges Anhalten und Starten und die regelmäßige tägliche Fahrleistung machen den Lieferverkehr zu einem idealen Anwendungsfeld von Elektrofahrzeugen. „Im Stadtverkehr kommt dabei nicht nur der Klimaschutzeffekt der Nullemissionsfahrzeuge zum Tragen: Elektrofahrzeuge sind darüber hinaus leise und fahren vor Ort schadstofffrei - ein großes Plus für die Anwohner in dicht besiedelten städtischen Räumen“, so Ursula Heinen-Esser.

Im Berliner Flottenversuch, für den nun die ersten fünf von insgesamt 50 Fahrzeugen übergeben werden, sollen wichtige Erkenntnisse für die künftige Baureihe Vito E-Cell von Mercedes-Benz gewonnen werden. Im Fokus stehen dabei die Alltagstauglichkeit und Zuverlässigkeit. Die Elektro-Transporter haben eine Reichweite von 130 Kilometern, die Höchstgeschwindigkeit ist auf 80 km/h begrenzt. Die Motor- und Batteriesteuerung der Transporter ermöglicht unter anderem auch die Rückgewinnung von Bremsenergie - gerade im Stadtverkehr ein wichtiger Faktor des Stromverbrauchs und ein Vorteil, mit dem Verbrennungsfahrzeuge nicht aufwarten können. Zur Ermittlung der Energie- und Umweltbilanz und für das intelligente Laden des Stroms aus erneuerbaren Quellen ist als Projektpartner Vattenfall mit an Bord des Projekts.

In den nächsten Jahren werden die innovativen Elektro-Transporter nun durch Berlin rollen. Durch die Auswahl verschiedener Flottenunternehmen soll ein möglichst breites Einsatzspektrum der Fahrzeuge erreicht werden. Denn für Lieferdienste wie die Deutsche Post oder Hermes sind neben dem Umwelteffekt auch die Betriebskosten von Bedeutung. Hier ermöglicht der Elektro-Vito einen unschlagbaren Vorteil: Daimler rechnet mit mindestens deutlich niedrigeren „Tankkosten“ für den Strom im Vergleich zu einem konventionellen Fahrzeug.

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Kritik am Energiekonzept der Regierung

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03.09.2010
 

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Die Deutsche Umwelthilfe hat die Spitzen von Union und FDP aufgefordert, in der Energiepolitik nicht länger als Lordsiegelbewahrer der marktbeherrschenden Atomkonzerne aufzutreten. Die monatelang angekündigten Energieszenarien hätten vor allem bewiesen, dass Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken nicht die ökonomischen und schon gar nicht die ökologischen Vorteile erbringen, die die Regierung seit ihrem Amtsantritt immer wieder versprochen habe.

Dies sei umso eindrücklicher als mit jedem Tag neue fragwürdige Details der Untersuchungsvorgaben ans Licht kämen, die einen gemeinsamen Nenner haben: Alle sollten offenbar das Potenzial der erneuerbaren Energien herunter- und die vermeintlichen Vorteile der Atomkraft heraufrechnen. Für die Durchsetzung opulenter Laufzeitverlängerungen und die Zementierung der Marktdominanz der Atomkonzerne schrecke die Regierung „offenbar auch nicht vor einem klaren Bruch der Verfassung zurück“, erklärten der Leiter Politik und Presse der Deutschen Umwelthilfe, Gerd Rosenkranz und die Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Cornelia Ziehm mit Blick auf neue Details zur von der Bundesregierung vorbereiteten Novellierung des Atomgesetzes.

Rosenkranz nannte es einen Skandal, dass weder die Gutachter noch die Regierung bei ihren Schlüssen aus den Szenarienrechnungen, den Systemkonflikt zwischen fluktuierend ins Stromnetz einspeisenden erneuerbaren Energien aus Sonne und Wind und trägen oder nur begrenzt steuerbaren Großkraftwerken thematisieren.

 Der Systemkonflikt wird inzwischen in einer Reihe wissenschaftlicher Gutachten – unter anderem des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung – als zentral für den Übergang in das regenerative Zeitalter erkannt. „Entweder wissen die Bundesregierung und ihre Gutachter davon nichts, dann bewegen sie sich irgendwo zwischen Ignoranz und partiellem Autismus oder sie umschiffen die Diskussion bewusst, um zu verhindern, dass die Debatte über den Vorrang der erneuerbaren Energien zu früh aufbricht“, sagte Rosenkranz.

Wer heute die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängere, müsse morgen die vorrangige Einspeisung von Ökostrom bekämpfen, weil sonst das Stromsystem nicht mehr funktioniert. Rosenkranz: „Man kann nicht, wenn vormittags der Wind kräftig weht und mittags die Sonne scheint, Atomkraftwerke abschalten und sie, wenn gegen Abend der Wind abflaut und die Sonne untergeht wieder hochfahren“. Atomkraftwerke brauchen ca. 50 Stunden, um nach einer Abschaltung wieder angefahren zu werden. Sie seien deshalb nicht nur gefährlich, sondern im Übergang in das regenerative Zeitalter auch eine Bedrohung der Versorgungssicherheit. Deshalb müssten für eine Übergangszeit flexibel steuerbare Kraftwerke die trägen Großmeiler auf Basis von Uran und Kohle ersetzen. Statt die Schlachten von gestern immer und immer wieder neu auszufechten, gehe es jetzt darum, die Stromnetze umzubauen, den Stromverbrauch effizienter zu gestalten und eine neue Generation von Stromspeichern zu entwickeln.

Rosenkranz warf der Bundesregierung vor, einen bevorstehenden Einbruch des Ausbaus der erneuerbaren Energien bewusst einzukalkulieren. Ein Blick in die Szenarien zeige, dass der Ausbau schon vor dem Jahr 2020 gebremst und danach massiv heruntergefahren werden solle. Die Ausbauziele sämtlicher Szenarien für Sonne und Wind lägen deutlich unter dem, was die Bundesregierung vor nicht einmal einem Monat in ihrem Aktionsplan für erneuerbare Energien an die EU-Kommission nach Brüssel gemeldet habe. „Der angebliche Eintritt der Bundesregierung in das regenerative Zeitalter beginnt mit einer Vollbremsung“, sagte Rosenkranz.

 

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Neue Regeln zum Anschluss an das Niederspannungsnetz

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03.09.2010
 

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Ab 2011 müssen sich Anlagen, die ins Niederspannungsnetz einspeisen, aktiv an der  Netzregulierung beteiligen. Dies ist Inhalt der neuen Niederspannungsrichtlinie "VDE-AR-N 4105". So soll eine Überlastung des Netzes, wie sie im Sommer insbesondere in ländlichen Regionen durch die Einspeisung großer Mengen Solarstrom droht, verhindert und der Netzausbau möglichst gering gehalten werden.

Ähnlich wie bereits seit letztem Jahr auf Mittelspannungsebene müssen Wechselrichtern künftig auch auf Niederspannungsebene  Blindleistung bereitstellen. Für Anlagen ab 13,8 kW gilt dies bereits ab Juli nächsten Jahres. Bei Anlagen größer 100 kW müssen Wechselrichter die Leistungsabgabe der PV-Anlage drosseln können. Für Installateure bedeutet die Richtlinie mehr Aufwand bei der Auslegung einer Anlage.

Verbraucher sollten deswegen darauf achten, einen erfahrenen Installationsbetrieb zu beauftragen und nachfragen, ob der verwendete  Wechselrichterherstellers die neuen Anforderungen erfüllen kann. Die Anwendungsregel ist auf der Webseite des VDE einsehbar. Noch bis zum 30. September können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

 

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