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 Analogkäsemix
Analogkäse sollte auf der Vorderseite des Produkts in mindestens 3 mm großer Schrift für den Verbraucher gekennzeichnet werden. Das hat der agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im deutschen Bundestag, Klaus Hofbauer, gefordert. Brüssel muss seiner Meinung nach die europäische Käseverordnung ändern und künftig zwischen Analog- und Naturkäse unterscheiden. Dadurch könne die Irreführung der Konsumenten beendet werden. Wer heutzutage Käsestangen oder Käsesemmeln kaufe, wisse nicht, ob es sich um das "Milcherzeugnis" Naturkäse oder um sogenannten Analogkäse handele. Dieser bestehe aus Geschmackskonzentrat und Eiweißpulver sowie Wasser und Pflanzenöl. Als Nicht-Milcherzeugnis dürfe er sich bisher nach der europäischen Käseverordnung nicht Käse nennen. Bevorzugten die Konsumenten bei einer Kennzeichnung den Naturkäse, helfe das den Milchbauern, betonte Hofbauer. Die zunehmende Verwendung von Analogkäse führe derzeit nämlich zu hohen Verlusten beim Milchabsatz, weil für die Herstellung des Imitats nur Eiweißpulver erforderlich sei. Aufgrund des übrig bleibenden Butterfetts werde das Butterangebot erhöht, was einen Preisverfall zur Folge habe. Dennoch dürfe die Analogkäseherstellung, auch aus rechtlichen Gründen, nicht verdammt werden. Insbesondere ärmere Länder ohne ausreichende Milchproduktion profitierten vom Export des deutschen Analogkäses.
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