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Umbruch von GVO-verunreinigtem Mais nicht notwendig

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21.07.2009
 

Mais
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Auch nach einer Anzeige durch die Ökoverbände Bioland und Demeter sowie der Umweltorganisationen BUND und NABU gegen Unbekannt wegen der nicht genehmigten Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais sehen die Behörden keine Veranlassung, einen Umbruch der Flächen anzuordnen. Die Verbände stützen ihre Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten. Daraus gehe hervor, dass bereits der Aufwuchs geringer Spuren illegaler Maissorten eine Straftat darstelle, erklärten die Verbände vergangene Woche. Zuvor hatte das Regierungspräsidium Tübingen auf ein Schreiben vom Bioland-Landesverband Baden-Württemberg hin festgestellt, dass es keine Veranlassung sehe, aufgrund des Gutachtens von seinen im Mai getroffenen Entscheidungen abzugehen.

Die Landesbehörden hatten die Bauern verpflichtet, den betreffenden Mais in einer Biogasanlage zu verwerten oder die Ernte auf Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) untersuchen zu lassen, nachdem im Rahmen des bundesweiten Monitorings festgestellt worden war, dass sich in einer Charge konventionellem Maissaatgut Spuren von weniger als 0,1 % der zum Anbau in der Europäischen Union nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Maissorten NK603 und MON810 befinden und das Saatgut dieser Partie von 14 Landwirten in Baden-Württemberg auf etwa 170 ha ausgesät worden war. Ferner mussten sich die Landwirte verpflichten, Bewirtschafter benachbarter Flächen in einem Umkreis von 300 m über die Situation zu informieren. Die GVO-Maissorte NK603 darf in der EU als Lebens- und Futtermittel eingesetzt, jedoch nicht angebaut werden. Der Anbau der Maissorte MON810 ist seit dem 17. April in Deutschland verboten.


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