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QS-Leitfaden für die „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung

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09.02.2010
 

QS-Leitfaden
QS-Leitfaden

Seit dem 1. Februar bietet die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) einen Leitfaden an, der die Zusatzanforderungen bei einem freiwilligen Verzicht auf gentechnisch veränderte Futtermittel beschreibt. Damit soll für alle Marktbeteiligten Klarheit geschaffen werden, in welcher Form die Anforderungen der „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung in der Praxis umgesetzt und dokumentiert werden können, so QS. Wer diese Kennzeichnung nutzen will, für den schafft der Leitfaden Anforderungen von der Futtermittel- und Landwirtschaft über die Schlacht- und Zerlegebetriebe bis hin zum Lebensmitteleinzelhandel.

So ist anhand von zertifizierten Systemen nachzuweisen, dass im Falle des Auftretens möglicher Einträge von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bis zu einem Anteil von 0,9 % - bezogen auf die jeweilige Pflanzenart bei Einzelfuttermitteln sowie auf die jeweilige Komponente bei Mischfuttermitteln - diese zufällig oder technisch nicht vermeidbar waren. Einer Vermischung von nicht kennzeichnungspflichtigen Futtermitteln mit GVO-Futtermitteln oder einer Verwechslung ist effektiv entgegenzuwirken. Enthalten sind in dem Leitfaden auch detaillierte Vorgaben zu Probenahme, Laboranforderungen und Analyseverfahren. Der empfohlene Umfang der Laboratoriumsprobe beträgt für Mais in Abhängigkeit vom Korngewicht 3 000 g, für Soja 2 000 g sowie für Raps 400 g. Rückstellproben sollten mindestens sechs Monate aufbewahrt werden.     

Ob das neue Label, das sich jüngst verschärfter Kritik seitens des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ausgesetzt gesehen hat, tatsächlich zum Einsatz kommen soll, bleibt den QS-Systempartnern selbst überlassen.

Hier finden Sie den Leitfaden (pdf)


 Leserkommentare  
 

Angezeigt werden 1 von 1 Kommentar(en)

09.02.2010 09:23

QS-Arbeitsplätze
Unser Betrieb hat schon seit Jahren die Zulassung für QS. 
Was Ich aber festgestellt habe ist das man mit diesen Programm nur Arbeitsplätze und Klugredner Erhalten muß.Bis jetzt hat uns das QS nur Geld und Arbeit gekostet.Im gegenzug bekomme Ich im Schlachthof den Zuschlag nicht.Es heißt in der Abrechnung es sind 5 cent im Preis enthalten,Wobei ich nicht einmal auf den Durchschnitt komme. 
Abschließend kann ich nur sagen:der Bauer muß alles 1000 % machen damit sich so einige Klugscheißer Bereichern können. 
Machen die Spezialisten einen Großen Fehler,sind die Dummen Bauern dazu da um sich das Vertrauen des Verbrauers wieder zu erarbeiten !! 
 
Alfons Rimböck
Sonja Rimböck

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