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Grüne wollen völlig neues Tierschutzgesetz

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18.02.2010
 

Die Grünen
Die Grünen träumen weiter von ihrer Idealwelt.

Wenn die Grünen das Sagen in Deutschland hätten, würde es auf den Höfen gewaltige Veränderungen geben. Auf einer Veranstaltung vergangene Woche in Schwerte stellte die Berliner Bundestagsabgeordnete Undine Kurth den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz vor, dass die Partei im Herbst auf den parlamentarischen Weg bringen will.

Laut Kurth entwickele sich die Landwirtschaft in die falsche Richtung. Die „Massentierhaltung“ sei eine Belastung für Klima, Umwelt, Mensch und Tier. Hier müsse sich grundsätzlich etwas ändern, deshalb habe man den Entwurf für ein völlig neues Gesetz entwickelt. Der Schutz des Tieres als empfindsame Lebenwesen sei in der Rechtsordnung der Bundesrepublik trotz Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Jahr 2002 nach wie vor unzulänglich. Menschliche Interessen dürften in Konfliktsituationen nicht von vornherein über die berechtigten Interessen der Tiere gestellt werden.

Geplant sind folgende Änderungen:

  • Die Nutztierhaltung auf Gitterböden oder Vollspalten sowie die Haltung ohne ausreichendes Licht oder Beschäftigungsmöglichkeiten soll abgeschafft werden.
  • Die dauerhafte Unterbringung in Käfigen oder anderen Behältnissen soll verboten werden, wenn die Verhaltensbedürfnisse der Tiere dadurch zurückgedrängt werden. Die Kleingruppenhaltung ist für die Grünen Tierquälerei.
  • Auch die dauerhafte Anbindung sowie „Engaufstallung“ will die Partei verbieten, wobei der Entwurf in diesem Punkt noch keine exakten Platzvorgaben enthält.
  • Kastration und andere schwerwiegende Eingriffe sollen ausnahmslos nur noch unter Betäubung vorgenommen werden dürfen.
  • Auf den Schlachthöfen will man Stückprämien und Akkordlöhne auf Arbeitsvorgänge, die der Tötung der Tiere vorangehen, verbieten, um dem Zeitdruck bei der Schlachtung Einhalt zu gebieten.
  • Eingeführt werden soll ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen zum Halten von Nutztieren.
  • Im Bereich der Transporte sollen die Bedingungen deutlich verschärft werden. Maximal 6 bis 8 Stunden Transportzeit seien zu tolerieren.
  • Tierversuche sollen im Grundsatz verboten und nur noch in Ausnahmefällen erlaubt werden.
  • Neu zu schaffen ist die Stelle eines Bundesbeauftragten für den Tierschutz, der Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte besitzt.
  • Darüber hinaus soll im Gesetz ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen verankert werden.

 


 Leserkommentare  
 

Angezeigt werden 1 von 1 Kommentar(en)

18.02.2010 15:25

Warum nicht mehr Tierschutz?
Wenn es um Fragen des Tierschutzes geht, betonen deutsche Politiker und Verbandsvertreter der Landwirtschaft immer wieder die Meinung, Deutschland sei Spitzenreiter in der Disziplin "Tierschutz". Dabei sind uns die Niederlande z.B. im Hinblick auf die Kastration der Eberferkel durch die auf freiwilliger Vereinbarung beruhende Betäubung ebenso voraus wie die Schweiz, weil dort mit Isofluran das bessere, nämlich weit weniger belastende Betäubungsmittel „Isofluran“ zur Anwendung kommt. Auch in Norwegen ist die betäubungslose Kastration m. W. inzwischen verboten. In Australien wird die Immunokastration durchgeführt. Österreich und schon lange vorher die Schweiz schafften die Käfighaltung ab, nicht aber Deutschland. In der Schweiz ist das Schächten verboten, nicht so in Deutschland. In Großbritannien erfolgt die Ferkelproduktion im großen Stil in Freilandhaltung, weil das für die Sauen und ihre Ferkel besser ist. Man sehe sich nur einmal das Verhalten der Tiere und den Status ihrer Beine, speziell der Gelenke dort an im Vergleich zur bei uns praktizierten Haltung auf für Paarhufer absolut nicht geeigneten harten Böden. Die Liste ließe sich fortsetzen… 
Sollten wir unseren Nutztieren nicht vor ihrer Tötung ein wenigstens einigermaßen artgerechtes Leben gönnen, statt ihnen das Leben zur Hölle zu machen?
Eckard Wendt

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