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 Die Grünen träumen weiter von ihrer Idealwelt.
Wenn die Grünen das Sagen in Deutschland hätten, würde es auf den Höfen gewaltige Veränderungen geben. Auf einer Veranstaltung vergangene Woche in Schwerte stellte die Berliner Bundestagsabgeordnete Undine Kurth den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz vor, dass die Partei im Herbst auf den parlamentarischen Weg bringen will.
Laut Kurth entwickele sich die Landwirtschaft in die falsche Richtung. Die „Massentierhaltung“ sei eine Belastung für Klima, Umwelt, Mensch und Tier. Hier müsse sich grundsätzlich etwas ändern, deshalb habe man den Entwurf für ein völlig neues Gesetz entwickelt. Der Schutz des Tieres als empfindsame Lebenwesen sei in der Rechtsordnung der Bundesrepublik trotz Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Jahr 2002 nach wie vor unzulänglich. Menschliche Interessen dürften in Konfliktsituationen nicht von vornherein über die berechtigten Interessen der Tiere gestellt werden.
Geplant sind folgende Änderungen:
- Die Nutztierhaltung auf Gitterböden oder Vollspalten sowie die Haltung ohne ausreichendes Licht oder Beschäftigungsmöglichkeiten soll abgeschafft werden.
- Die dauerhafte Unterbringung in Käfigen oder anderen Behältnissen soll verboten werden, wenn die Verhaltensbedürfnisse der Tiere dadurch zurückgedrängt werden. Die Kleingruppenhaltung ist für die Grünen Tierquälerei.
- Auch die dauerhafte Anbindung sowie „Engaufstallung“ will die Partei verbieten, wobei der Entwurf in diesem Punkt noch keine exakten Platzvorgaben enthält.
- Kastration und andere schwerwiegende Eingriffe sollen ausnahmslos nur noch unter Betäubung vorgenommen werden dürfen.
- Auf den Schlachthöfen will man Stückprämien und Akkordlöhne auf Arbeitsvorgänge, die der Tötung der Tiere vorangehen, verbieten, um dem Zeitdruck bei der Schlachtung Einhalt zu gebieten.
- Eingeführt werden soll ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen zum Halten von Nutztieren.
- Im Bereich der Transporte sollen die Bedingungen deutlich verschärft werden. Maximal 6 bis 8 Stunden Transportzeit seien zu tolerieren.
- Tierversuche sollen im Grundsatz verboten und nur noch in Ausnahmefällen erlaubt werden.
- Neu zu schaffen ist die Stelle eines Bundesbeauftragten für den Tierschutz, der Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte besitzt.
- Darüber hinaus soll im Gesetz ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen verankert werden.
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